Juristen und die Wahrheit

Juristen und die Wahrheit

Für Juristen ist es oft fremd, dass es mehr als die eine Wahrheit geben kann. Das liegt an der Juristenausbildung. Im Studium bekommt man immer Fälle, bei denen es einen feststehenden Sachverhalt gibt. Erst im Referendariat merkt der angehende Volljurist, dass in der Akte plötzlich mehrere Versionen exisiteren und dass man herausarbeiten muss, was unstreitig ist und was nicht. Aber selbstverständlich wird das Gericht durch Beweiserhebung die richtige und einzige Wahrheit herausfinden und § 286 ZPO weist den Weg: 

(1) Das Gericht hat unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses einer etwaigen Beweisaufnahme nach freier Überzeugung zu entscheiden, ob eine tatsächliche Behauptung für wahr oder für nicht wahr zu erachten sei. In dem Urteil sind die Gründe anzugeben, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind.

Der Richter muss daher persönlich von der Wahrheit der Tatsachenbehauptung überzeugt sein.

Anders in der Mediation. Mediatoren versuchen nicht, die einzige Wahrheit, die es möglicherweise gar nicht gibt, herauszufinden. Mediatoren akzeptieren die unterschiedlichen Sichtweisen. Jeder Mensch hat seine eigene Wahrheit, die durch die eigene Wahrnehmung geprägt ist. Wir wissen alle, wie anfällig die Menschliche Wahrnehmung ist und dass viele Menschen die wahrgenommenen Bruchstücke unwissentlich zu einem passenden Ganzen zusammenfügen, damit es nachvollziehbar ist. Gerade in Konflikten bringt die Suche nach der einen Wahrheit recht wenig, da wir die perzeptierte Wirklichkeit der Beteiligten ohnehin nicht ändern können.

Es ist daher viel zielführender, mit den Beteiligten zu prüfen, wie man auch unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Sichtweisen zu einer Konsenslösung kommen kann. 

Gerfried Braune

Assessor jur. & zertifizierter Mediator Ringstr, 49, 66130 Saarbrücken, Telefon +49 6893 986047 Fax +49 6893 986049, Mobil +49 151 40 77 6556

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