Ist unser Arbeitsrecht noch zeitgemäß?
Nein! Ich will nicht das gesamte Arbeitsrecht zur Diskussion stellen. Es passt nach wie vor auf die meisten Arbeitsverhältnisse. Mir geht es um den Zeitbezug des Arbeits- und Dienstvertrages. Bekanntlich grenzt man ja Werk- und Dienst- bzw. Arbeitsverträge danach ab, dass der Werkvertrag ergebnisbezogen ist, während beim Arbeits- und Dienstvertrag das Zeitmoment im Vordergrund steht. Für die Mehrzahl der heutigen Arbeitsverträge passt das auch noch.
Immer mehr werden Arbeitsverhältnisse aber nicht mehr primär durch die mit der Arbeit vebrachte Zeit charakterisiert als vielmehr durch die Erledigung bestimmter Aufgaben. Zum einen verwischen die Grenzen zwischen Arbeitszeit und Freizeit. Die Arbeitnehmer erledigen während der Arbeitszeit auch private Dinge und zum anderen wird erwartet, dass der Arbeitnehmer auch in der Freizeit erreichbar ist bzw. Aufgaben für den Arbeitgeber erledigt. Die heutige Technik ermöglicht es auch immer mehr, dass die dienstlichen Aufgaben nicht an einem vorgegebenen Arbeitsplatz erledigt werden. Man kann überall arbeiten, sei es zu Hause oder in einem Café. Auch muss die Arbeit nicht zwischen 8 Uhr und 17 Uhr erledigt werden. Der Arbeitnehmer ist immer öfter frei in der Gestaltung der Arbeitszeit. Markus Albers hat das in seinem Buch „Morgen komm ich später rein“ sehr gut skizziert.
Das auf dem Zeitmaß beruhende Arbeitsrecht passt auf derartige Arbeitsverhältnisse nicht immer. Zwar gibt es das Institut der Vertrauensarbeitszeit. Damit sind aber nicht alle Probleme gelöst. Hier hatte ich dazu bereits einmal gepostet. Letztlich müsste es darum gehen, die Elemente der Erledigung bestimmter Arbeiten (Erfolgsfaktor) mit dem Zeitfaktor zu kombinieren, damit zum einen die Interessen der Arbeitnehmer gewahrt sind und sie nicht zeitlich ausgebeutet werden, zum anderen aber auch die Interessen der Arbeitgeber, die natürlich auch ein gewisses Maß an Leistung erwarten. Diese Anforderung gilt meines Erachtens ja auch bei Präsenz-Jobs. Man kann ja nicht automatisch davon ausgehen, dass ein Arbeitnehmer, der an seinem Schreibtisch sitzt, auch während der Präsenz-Zeit durchgehend arbeitet. Ich meine daher, dass ein ausschließlicher Zeitbezug der Arbeit nicht mehr auf die heutigen Arbeitsverhältnisse passt. Man sollte daher überlegen, wie auch im Arbeitsrecht die Faktoren Erfolg und Zeit kombiniert werden können ohne den Schutz der Arbeitnehmer aufzuheben und die Interessen der Arbeitgeber zu vernachlässigen.
Ein Gedanke zu „Ist unser Arbeitsrecht noch zeitgemäß?“
Zu dem Thema Zeitbezug muss ich sagen, bin ich sehr froh auf Gleitzeit arbeiten zu können.
Als mir das die Firma angeboten hat und ich somit meine Tochter zum Kindergarten fahren kann und nach der Arbeit wieder abholen kann, war ich sehr erleichtert.
Davor hatte ich das leidige Thema mit den Großeltern wer wann fährt, dann kam das Autoproblem und etliches anderes dazu, aber somit ist alles vereinfacht.
In meinem Arbeitsleben ist seit dem auch Ruhe eingekehrt und ich kann wesentlich entspannter arbeiten.