Newsletter Mediation Nr. 8/19

Hallo an alle,
Die ersten Fortbildungen unseres Herbst/Winter-Programms 2019 stehen bevor. Wir beginnen am 5. Oktober mit dem Tagesseminar „Mediation in Teams und Gruppen“

Am 19. Oktober geht es mit dem hochinteressanten Halbtagesseminar „Manipulative Kommunikation“ weiter:

Bereits eine Woche später am 27. Oktober können Sie/könnt Ihr an dem Seminar „Einführung in die systemische Mediation“ teilnehmen:

So das war der Werbeblock. Was hat sich sonst noch in der Mediationswelt getan?
Presumptive ADR in New-York
Der Staat New York hat für zivil- und handelsrechtliche Streitigkeiten nun eine „Presumptive ADR“ eingeführt. Die Gerichte wollen hier ein möglichst umfassendes Netzwerk von Mediatoren und sonstigen ADR-Anbietern schaffen, um so Gerichtsverfahren von Beginn an der Mediation zuzuführen. Es ist nicht ganz ein zwingend vorgeschaltetes Mediationsverfahren, der Normalfall soll aber sein, dass erst ein Mediationsverfahren probiert wird (natürlich mit Opt-Out für die Parteien).
Zufriedenheit mit Mediation am Arbeitsplatz
Der Mediator Dr. Sascha Weigel von INKOVEMA berichtet auf seinem Blog von einer niederländischen Studie über die Zufriedenheit mit Arbeitsplatzmediationen. Hier ging es vor allem darum, auch die langfristige Zufriedenheit mit der Mediation zu erforschen. Untersucht wurden 41 Mediationsfälle, von denen 32 (78%) mit einer Vereinbarung endeten. Im Wesentlichen änderte sich an der Zufriedenheit mit der Mediation und der getroffenen Vereinbarung über den Zeitraum eines Jahres nichts oder nur wenig. Das erstaunlichste Ergebnis ist meines Erachtens nach aber, dass es keinen Einfluss auf die Zufriedenheit hatte, ob es sich um eine Trennungsmediation (die mit einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses endete) oder einer Gestaltungsmediation (bei der die Arbeitsbedingungen neu gestaltet werden). Ebenso spielt die hierarchische Stellung keine große Rolle. Der Unterschied ist nur, dass Vorgesetzte mit der Umsetzung der Vereinbarung zufriedener waren als die ihnen unterstellten Mitarbeiter.
Güterichterstatistik des statistischen Bundesamtes
Das Güterichterverfahren ist nicht gerade ein Erfolg. Nach der neuesten Statistik wurden gerade einmal 1% der Zivilverfahren von einem Güterichter bearbeitet. Die Erledigungsquote belief sich auf 46 % bundesweit. Das Saarland war bei der Verweisquote an den Güterichter überdurchschnittlich bei 1,6 %, die Erledigungsquote war aber weit unterdurchschnittlich 25,6 %. Den Spitzenplatz belegt die saarländische Justiz bei der Dauer der erledigten Verfahren mit Gütetermin. Nicht weniger als 13,3 Monate dauern die Verfahren im Durchschnitt im Saarland (der Bundesdurchschnitt liegt bei 10,1 Monaten). Man wundert sich angesichts der immer wieder betonten Überlastung der Richter schon darüber, dass von der Möglichkeit des Güterichterverfahrens oder auch der außergerichtlichen Mediation von den Richtern nicht mehr Gebrauch gemacht wird bzw. dass diese den Parteien der Prozesse die Mediation oder auch das Güterichterverfahren nicht nachdrücklicher ans Herz legen. Hat man vielleicht doch Angst davor, sich selbst abzuschaffen?
Soviel für heute. Bereits jetzt sollten Sie/solltet Ihr den nächsten Stammtisch am 13.11.2019 um 19 Uhr im Café am Schloß schon mal vormerken.
Viele herbstliche Grüße in die Runde
Margit Klasen-Braune & Gerfried Braune
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Margit Klasen-Braune & Gerfried Braune
Ringstr. 49 – 66130 Saarbrücken
Fon: +49 6893 986047 Fax: +49 6893 986049
E-Mail: info@mediation-saar.de
http://www.mediation-saar.de
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