Hallo an alle,
das beste zuerst: Wir können den nächsten Mediator*innen-Stammtisch wieder in persönlicher Präsenz wahrnehmen. Wir laden Euch daher zum nächsten Stmmtisch (wie immer em 13. eines ungeraden Monats)
am 13.07.2021 um 19 Uhr im Café am Schloss
ein. Wir würden uns freuen, möglichst viele persönlich begrüßen zu können. Wir freuen uns auf ein informelles Gespräch mit Euch. (Aufgrund der derzeitigen Corona-Regeln werden wir uns bei gutem Wetter im Außenbereich treffen, wenn es regnet, treffen wir uns innen. Dann müssen alle, die noch keinen vollständigen Impfschutz haben oder nicht genesen sind, einen Test vorweisen). Bitte meldet Euch an, damit wir einen genügend großen Tisch vorbestellen können - wir sind aber auch für spontane Besucher*innen offen. Die Anmeldung könnt Ihr online unter https://www.mediation-saar.de/index.php/home/rueckmeldung-stammtisch vornehmen.
So langsam kommt ja wieder ein wenig Normalität in unser Leben zurück. Wir haben aber in den letzten eineinhalb Jahren gelernt, auch mit digitalen Formaten zu arbeiten. Ich denke, dass die Online-Mediation in Zukunft eine größere Rolle spielen wird. Wir haben daher den Online-Workshop: Praxis der Online-Mediation noch einmal in das Programm aufgenommen. Der Schwerpunkt des Workshops liegt nicht auf den Grundlagen von Video-Konferenzsystemen sondern auf der Praxis. Wie können die Medianden optimal eingebunden werden, was muss ich als Mediator*in beachten? Ergänzt wird die Fortbildung durch Rollenspiele, damit die neu erworbenen Fähigkeiten auch eingeübt werden können. Alle Teilnehmenden erhalten eine Fortbildungsbescheinigung über 6 Stunden (Ihr wisst, dass zertifizierte Mediator*innen 40 Fortbildungsstunden in 4 Jahren nachweisen müssen). Der Online-Workshop findet am 14.08.2021 von 9 Uhr bis ca. 16 Uhr statt (mit genügend Pausen gegen das Zoom-Fatigue).
Aber wir bieten nun auch wieder Seminare in persönlicher Präsenz an (mit geringerer Teilnehmendenzahl und gößerem Abstand).
Als erstes Seminar in unseren Seminarräumen findet am 28.08.2021 von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr statt: Familienrechtliche Grundlagen für die Mediation. In diesem Seminar erhalten Sie rechtlichen Grundlagen, um sicher die Mediand*innen durch die Trennungs- und Scheidungsmediation zu führen und mit den Beratungsanwälten guten Kontakt zu halten. Wir werden Sie vor dem Seminar über die dann gerade geltenden Voraussetzungen hinsichtlich Impfung/Test und Maskenpflicht informieren.
Am 28. Mai 2021 fand eine vom Bundesministerium der Justiz veranstaltete Online-Konferenz zum Thema „Stärkung der Mediation: Qualitäts- und Reputationssteigerung durch mehr staatliche Regulierung?“ statt, an der ich teilgenommen habe. Es hat mich getröstet, dass auch das BMJV als Veranstalter erst Probleme mit der Video-Konferenz-Software hatte und die Konferenz erst mit einer halbe Stunde Verspätung beginnen konnte. Es gab 3 Themenblöcke:
Zu allen drei Themenblöcken gab es Impulsvorträge und eine Podiumsdiskussion. Die Referent*innen und Podiumsteilnehmer*innen waren hochkarätig. Einigkeit unter den Mediator*innen bestand nicht. Das galt bereits bei der Bestandsaufnahme. Hier gingen die Meinungen, wie bekannt Mediation wirklich ist, weit auseinander. Aber insbesondere die Frage der Qualitätssicherung war umstritten. Das Meinungsspektrum reichte von der Abschaffung der Zertifizierung bis zur Forderung, den zeitlichen Rahmen der Mediationsausbildung erheblich auszuweiten (mindestens 200 Stunden) und die Anforderungen an die Zertifizierung zu verschärfen und eine Zertifizierungsstelle zu schaffen. Ebenso uneins waren die Referent*innen und Podiumsteilnehmer*innen bei der Frage, ob und wie Mediation in die Verfahrensregeln der verschiedenen Gerichtsbarkeiten implementiert werden sollte. Es wurde moniert, dass die derzeit vorhandenen Regelungen (z.B. in § 253 ZPO) nicht ernst genommen werden. Es wurde vorgeschlagen, einen verpflichtenden Mediationsversuch bei bestimmten Rechtsgebieten vorzuschalten.
Es bleibt abzuwarten, ob und wie das BMJV die Anregungen aus der Konferenz aufgreift und eventuell in das Mediationsgesetz aufnimmt.
Gemäß § 156 Abs. 1 Satz 3 des FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) ist geregelt, dass das Gericht bei Kindschaftssachen, die die elterliche Sorge bei Trennung und Scheidung, den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen, anordnen kann, dass die Eltern einzeln oder gemeinsam an einem kostenfreien Informationsgespräch über Mediation oder über eine sonstige Möglichkeit der außergerichtlichen Konfliktbeilegung bei einer von dem Gericht benannten Person oder Stelle teilnehmen und eine Bestätigung hierüber vorlegen. Ich habe die Absicht, den Familienrichtern eine Handreichung zur Verfügung zu stellen, in der ich einmal darstelle, in welchen Fällen eine Mediation in Frage kommt. Ich will in die Handreichung auch eine Liste der Mediator*innen beifügen, die bereit sind, ein kostenloses Informationsgespräch den Gerichten anzubieten. Ich bitte daher alle Mediator*innen, die hierzu bereit sind, sich in das Formular auf unserer Homepage einzutragen. Link zum Eintrag: https://bit.ly/3hxx1mk
So viel für heute. Wir wünschen Euch eine gute Zeit und viel Gesundheit und vielleicht sehen wir uns beim Stammtisch oder bei einem unserer Seminare.
Margit Klasen-Braune & Gerfried Braune
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