Gute Taten bestrafen wir sofort
Das muss sich die Justizmitarbeiterin Sharon Snyder am Jackson County Bezirksgericht gedacht haben, als sie nicht einmal ein Jahr vor dem geplanten Renteneintritt nach 34-jähriger Tätigkeit dort fristlos gefeuert wurde. Ihr schweres Dienstvergehen war, dass sie einem Häftling ein öffentlich zugängliches Dokument als Vorlage für eine Eingabe überlassen hatte, aufgrund dessen er erfolgreich erreichte, dass ein DNA-Gutachten eingeholt wurde, das letztlich seine Unschuld bewies.
Robert Nelson war 1984 wegen Vergewaltigung zu einer 50-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er hatte immer seine Unschuld beteuert. Die Strafverbüßung sollte nach zwei anderen Verurteilungen wegen Raubes erfolgen. Diese waren 2006 erledigt. Seitdem hatte er zwei mal Beantragt, eine DNA-Analyse durchzuführen. Der zuständige Richter hatte das stets abgelehnt. Erst als ihm die Justizmitarbeiterin die Vorlage gegeben hatte, hatte sein neuer, nun gut begründeter Antrag, Erfolg.
Nur 5 Tage, nachdem Nelson entlassen worden war, wurde Snyder in das Büro des Richters gebeten, der ihr eröffnete, dass sie sofort ohne Bezüge freigestellt ist und das Gerichtsgebäude nicht mehr betreten dürfe. Wenig später wurde sie vom Richter gefeuert. Ihr wurde die Übertretung von Vorschriften vorgeworfen und dass sie mit der Schwester des Verurteilten telefoniert hatte. Letztlich wurde ihr zum Verhängnis, einem Unschuldigen geholfen zu haben, seine Unschuld zu beweisen.
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