Gleichgeschlechtliche Ehen nun auch in Frankreich
Manchmal sind die Franzosen auch etwas langsamer als die Deutschen. So hat das französische Justizministerium erst jetzt am 12. November 2012 angekündigt, dass nun auch in Frankreich die Eheschließung gleichgeschlechtlicher Paare erlaubt werden soll.
In der Konsequenz soll auch die Adoption von Kindern durch eine gleichgeschlechtliche Ehe erlaubt werden, gleichgültig ob es sich um eine gemeinsame Adoption eines Kindes oder die Adoption eines Kindes einer der Partner handelt .
Nicht nur die gleichgeschlechtliche Eheschließung in Frankreich soll legalisiert werden sondern auch die gleichgeschlechtliche Eheschließung in einem anderen Land anerkannt werden.
Die Vorschriften über die Eheschließung und Adoption sollen ansonsten nicht verändert werden. Alle ehelichen Rechte und Pflichten gelten auch für die gleichgeschlechtliche Ehe. Einzig die Regel, dass im Fall der Adoption das Kind den Namen des Vaters erhält, wenn sich die Eltern nicht einigen können, wird bei gleichgeschlechtlichen Paaren nicht angewandt.
Die Gesetzesvorlage enthält die redaktionelle Änderung einer Vielzahl von Gesetzen, in denen die Ausdrücke „Vater und Mutter“ durch das Wort „Eltern“ ersetzt werden müssen.
Ein Gedanke zu „Gleichgeschlechtliche Ehen nun auch in Frankreich“
Langsamer als in Deutschland?
„Wir“ haben nur die „eingetragene Lebenspartnerschaft“, die expressis verbis *nicht* die Ehe ist. Wo man gegen jede einzelne Benachteiligung getrennt klagen muss, genau weil die ELP eben nicht Ehe ist. Weil auch das BVerfG daran festhält, dass die ELP nicht das selbe ist wie die Ehe, also nicht der Art. 6 GG, sondern „nur“ der Art. 3 GG ggf. anwendbar ist.
Da sind also „wir“ in Wirklichkeit langsamer als Spanien, die Niederlande, Belgien, Kanada, einzelne US-Staaten (und die Rechtsprechung mancher US-Bundesgerichte!) und nun wohl auch Frankreich. Siehe z.B. die immer noch bestehende Ungleichbehandlung bei „uns“ bezüglich der Adoption oder des Steuerrechts (Einkommensteuersplitting).