Geschädigt: die Rechtsordnung

Geschädigt: die Rechtsordnung

anzeige thn.jpgTja, so Formulare haben es in sich! Was trägt man denn unter dem Punkt „Geschädigt“ ein? Natürlich! Die Rechtsordnung! Die ist doch geschädigt, wenn jemand betrunken mit dem Fahrrad fährt, meint zumindest ein Polizeikommissar.

Gerfried Braune

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