Gerechtigkeit in der Mediation

Gerechtigkeit in der Mediation

Gerechtigkeit ist letztlich der zentrale Punkt in der Mediation. Erlebte Ungerechtigkeit ist zunächst einmal der Auslöser von Konflikten. Heftige Konflikte haben ihre Ursache in der Regel im Erleben gravierender Ungerechtigkeit. Zumindest eine Partei muss davon überzeugt sein, dass die andere Partei entweder geltendes Recht, Vereinbarungen, moralische Standards oder andere Gerechtigkeitsnormen verletzt hat.

Es gibt zwei Formen von Gerechtigkeitskonflikten. Einmal können Konflikte entstehen, weil unterschiedliche Gerechtigkeitsprinzipien angewandt werden. Zum anderen können Gerechtigkeitskonflikte entstehen, weil zwar die gleichen Gerechtigkeitsprinzipien angewandt werden, aber die Voraussetzungen unterschiedlich gesehen werden.

Im ersten Fall kann z.B. eine Verteilung nach gleichen Teilen als Prinzip zugrunde gelegt werden, es könnte aber auch die Bedürftigkeit oder die Vorausleistung eine Rolle spielen. Als Beispiel bietet sich der Erbfall an, bei dem ein Erbe bedürftig ist, ein anderer den Erblasser gepflegt hat, während der Dritte auf gleichmäßiger Verteilung besteht. Es ist aber auch vorstellbar, dass alle Erben eine Verteilung nach den Anteilen an der Pflege des Erblassers als Verteilungsmaßstab zugrunde legen, aber die jeweiligen Anteile streitig sind.

In der Mediation sollte zunächst die Gerechtigkeitsvorstellungen der Konfliktparteien geklärt werden. Diese sollten konkret artikuliert werden. Dies ist oft nicht einfach, da sich die Parteien vielfach selbst nicht im klaren darüber sind, dass und welche Gerechtigkeitsprinzipien ihrer Position zugrunde liegen.

In einem zweiten Schritt sollte Verständnis für die Ansichten der anderen Partei vermittelt werden. Das bedeutet auf keinen Fall, dass die Ansichten der anderen Seite übernommen oder als richtig akzeptiert werden. Verständnis bedeutet lediglich, dass die Ansichten als eine (von vielen) Sichtweisen akzeptiert wird.

In einem dritten Schritt muss den Konfliktbeteiligten vermittelt werden, dass verschiedene Gerechtigkeitsprinzipien oft nicht in Einklang zu bringen sind. Wenn die Parteien einsehen, dass viele (allseits anerkannte) Gerechtigkeitsprinzipien gibt, die miteinander in Konflikt stehen (Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit sind eigentlich unvereinbar und müssen austariert werden). Es kann nun darüber diskutiert werden, wie die verschiedenen Gerechtigkeitsprinzipien kombiniert werden können.

Ausführlich zu diesem Punkt Leo Montada und Elisabeth Kals: Mediation – Lehrbuch für Psychologen und Juristen

Gerfried Braune

Assessor jur. & zertifizierter Mediator Ringstr, 49, 66130 Saarbrücken, Telefon +49 6893 986047 Fax +49 6893 986049, Mobil +49 151 40 77 6556

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