Freizügigkeit in der Ehe und Pflicht zur Treue
Das gibt es in Frankreich, dem Land der Liebe. Ein Ehepaar hatte eine Vereinbarung geschlossen, in der sie sich gegenseitig sexuelle Freiheit zugestanden. Als der Ehemann dies (angeblich) ausnutzte, erinnerte sich die Ehefrau an die Verpflichtung zur ehelichen Treue, die in Frankreich gesetzlich festgeschrieben ist. Sie warf ihrem Ehemann demütigendes Verhalten vor. Und nun musste sich der Cour d‘appel in Toulouse mit der Frage auseinandersetzen, ob die eheleiche Treueverpflichtung zur Disposition der Eheleute steht und abbedungen werden kann. Das verneinten die Richter und meinten, die Vereinbarung widerspreche der Moral und sei demütigend.
Allerdings konnte die Ehefrau ihrem Mann letztlich keinen Ehebruch nachweisen. Sie legte lediglich Fotografien vor, deren Echtheit nicht nachgewiesen war und undatierte kurze E-Mails über angebliche Treffpunkte, die dem Gericht nicht ausreichten. Also blieb sie den Beweis schuldig und ihr Antrag wurde zurückgewiesen.
Gefunden bei der Rechtsanwältin Michele Bauer aus Bordeaux hier