Für zertifizierte Mediator*innen ist die Fortbildungsverpflichtung in § 3 der Ausbildungsverordnung für zertifizierte Mediatoren (ZMediatAusbV) geregelt. Zertifizierte MediatorInnen sind demnach verpflichtet, an 40 Stunden Fortbildung in 4 Jahren teilzunehmen.
Diese Fortbildungen sollen dazu dienen, die in der Ausbildung vorgeschriebenen Inhalte zu vertiefen und zu aktualisieren oder aber die Vertiefung von Kenntnissen in besonderen Bereichen der Mediation.
Für nicht zertifizierte Mediator*innen ist die Fortbildungsverpflichtung zeitlich nicht geregelt. Aus dem Mediationsgesetz ergibt sich abr, dass auch diese Mediator*innen verpflichtet sind, sich fortzubilden.
Wir bieten Ihnen in verschiedenen Bereichen der Mediation Fortbildungen an, teilweise als Abendveranstaltungen bis zu mehrtägigen Spezialisierungen. Im Auswahlmenü finden Sie den Link zu unserem Fortbildungsprogramm. Unter dem Tab „Termine“ können Sie Fortbildungen ansehen und sich online hierzu anmelden. Unter dem Tab „Seminarangebote“ können Sie sich die im Moment nicht terminlich festgelegten Seminarangebote ansehen und sich (unverbindlich) in die Interessentenliste eintragen. Sie werden dann von uns benachrichtigt, wenn das Sie interessierende Seminar terminiert wird.