Es ist verboten, das Trinken von Alkohol zu verbieten!

Es ist verboten, das Trinken von Alkohol zu verbieten!

Sowas gibt es wohl nur in Frankreich (oder wäre das auch in Bayern denkbar?). Der Conseil d’État hat am 12.11.2012 entschieden (nein nicht am 11.11.), dass ein Unternehmen nicht berechtigt ist, generell das Trinken von Alkohol bzw. alkoholischen Getränken zu verbieten, ausgenommen konkret gefährliche oder risikoreiche Situationen.

Die Anordnung „Der Konsum von alkoholischen Getränken ist im gesamten Unternehmen verboten, einschließlich der Kantinen und während der Mahlzeiten und auch während sonstiger Veranstaltungen außerhalb von Mahlzeiten“ darf nicht generell erlassen werden. Nur bei konkret gefährlichen oder riskanten Tätigkeiten kann ein solches generelles Verbot ausgesprochen werden.

Also bleibt den französischen Arbeitnehmern das Gläschen Wein beim Essen erlaubt.

Hier gefunden: Blog der Anwaltssozietät BRL in Paris

Vorheriger Artikel
Nächster Artikel

Gerfried Braune

Assessor jur. & zertifizierter Mediator Ringstr, 49, 66130 Saarbrücken, Telefon +49 6893 986047 Fax +49 6893 986049, Mobil +49 151 40 77 6556

Kommentar verfassen

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner