Ein heißes Eisen…

Ein heißes Eisen…

..ist für viele Mediatoren die Beteiligung von Anwälten am Mediationsverfahren.

Einmal sind Anwälte am Mediationsverfahren als Beratungsanwälte beteiligt (§ 2 Abs. 6 Satz 2 MediationsG schreibt den Mediatoren vor, dass sie die Parteien, die noch keinen Beratungsanwalt haben, auf die Möglichkeit hinweisen, die Vereinbarung bei Bedarf durch externe Berater überprüfen zu lassen). Manche (viele?) Rechtsanwälte versuchen, das Mediationsverfahren zu torpedieren und die (Beratungs-) Mandanten auf den für sie (die Anwälte) einzig richtigen Weg der juristischen Kriegsführung zu (ver)leiten. Dass dies tatsächlich so ist, hat sicherlich mancher Mediator bereits erlebt. Als Mediator gibt man den Klienten dann die klare Instruktion mit auf den Weg, dem Beratungsanwalt klar zu machen, dass es ausschließlich um die Beratung geht und man vor Abschluss des Mediationsverfahrens keinesfalls weitere Tätigkeiten des Beratungsanwalts außer der Beratung wünscht. Manchen Mandanten ist es nicht klar, dass sie gegenüber dem Anwalt Herr des Verfahrens sind und dass sie bestimmen, wie weiter verfahren werden soll und der Rechtsanwalt hier nur Vorschläge machen kann.

Es gibt auch Mediationsverfahren, bei denen der Anwalt mit am Tisch sitzen muss, weil z.B. komplizierte rechtliche Fragen eine Rolle spielen und der Ablauf einer Mediation zu sehr gestört würde, wenn die Parteien immer erst ihre Anwälte kontaktieren müssten. Hier ist es für einen Mediator oft schwierig, die Rechtsanwälte aus ihrer gewohnten Kampfeshaltung herauszuholen, sie haben oft das Selbstbild, der Legionär ihres Mandanten zu sein (ob dieser will oder nicht),

Generell sind die Rechtsanwälte aufgrund ihrer Ausbildung und beruflichen Tätigkeit viel zu sehr anspruchsorientiert und immer gewillt, das Beste für ihren Mandanten herauszuholen. Das Verhandeln von Interessen ist ihnen oft fremd. Auch der Ablauf der Mediation entspricht nicht dem gewohnten Workflow anwaltlicher Tätigkeit. Es ist eben für das Schaffen von vielen Lösungsoptionen zunächst notwendig, zunächst nach den Interessen zu fragen, d.h. die Ebene der Ansprüche, zu verlassen und auf einer höheren Ebene sich umzusehen, was die Parteien eigentlich wirklich wollen (oft ist es gerade nicht der geltend gemachte und streitige Anspruch). Ebenso fremd ist den Anwälten, zunächst eine möglichst große Anzahl von Lösungsoptionen zusammenzutragen, ohne sie zu bewerten. Das Bewerten liegt den Juristen nun einmal im Blut ebenso wie die Überlegung, was an der Lösung schief gehen könnte. Diesen Schritt zurückzustellen, bis das Sammeln von Lösungsmöglichkeiten beendet ist, fällt vielen Juristen schwer.

Kaum auszuhalten ist für Juristen und hier vor allem die Rechtsanwälte, nicht sofort die „richtige“ Lösung aus der Tasche zu ziehen. Ich kenne es aus meiner eigenen Ausbildung zum Mediator, dass ich oft fast daran erstickt bin, nicht sofort die Lösung darzulegen. Was auch vielen Anwälten schwer fällt, ist die Gegenpartei oder in der Verhandlung auch die eigene Partei ausreden zu lassen bzw. wirklich zuzuhören.

Also doch viele Bedenken gegen die Beteiligung von Rechtsanwälten am Mediationsverfahren. Aber ich denke, hier wird die Zukunft für eine Entspannung des Verhältnisses sorgen. In dem Maße, wie Anwälte mehr und mehr mit Mediation in Kontakt kommen und die Unterschiede zum normalen juristischen Vorgehen begreifen und je mehr die Mediatoren merken, dass die Anwälte eigentlich gar nicht so schlecht sind, wie sie meinen, wird auch eine entspannte, fruchtbare und gegenseitig bereichernde Zusammenarbeit möglich werden.

Gerfried Braune

Assessor jur. & zertifizierter Mediator Ringstr, 49, 66130 Saarbrücken, Telefon +49 6893 986047 Fax +49 6893 986049, Mobil +49 151 40 77 6556

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