Ein Blick über den Tellerrand: Kindesunterhalt bei den französischen Nachbarn

Ein Blick über den Tellerrand: Kindesunterhalt bei den französischen Nachbarn

Ein Blog-Post der französischen Anwältin Dominique Ferrante aus Paris hier hat mich auf die Idee gebracht, einmal über die Kindesunterhaltsansprüche in Frankreich zu schreiben.

Die Unterhaltsverpflichtung ergibt sich aus Artikel 371-2 Code Civil. Demnach hat jeder Elternteil zu dem Wohlergehen und der Erziehung der Kinder nach seinen Möglichkeiten, den Möglichkeiten des anderen Elternteils ebenso wie den Bedürfnissen des Kindes beizutragen. Diese Verpflichtung endet nicht mit der Volljährigkeit des Kindes.

Im Falle einer Trennung müssen sich daher die Eltern über den jeweiligen Beitrag einigen. Ansonsten entscheidet – wie bei uns – das Familiengericht hierüber.

Seit 2010 gibt es auch in Frankreich so etwas wie die Düsseldorfer Tabelle bei uns. Diese wird allerdings in Frankreich vom Justizministerium veröffentlicht (hier). Sie gliedert sich nach der Anzahl der Kinder, dem Einkommen und dem Ausmaß des Besuchsrechts und dem Aufenthaltsrecht. Vom Einkommen wird ein Lebensminimum von 467,00 € abgezogen und der Rest dann nach Prozentwerten berechnet.

Die Beträge sind offenbar wesentlich geringer als bei uns. Die Richter sind an diese Tabelle allerdings nicht gebunden und können den Unterhalt nach den Umständen des Einzelfalls festsetzen.

Gerfried Braune

Assessor jur. & zertifizierter Mediator Ringstr, 49, 66130 Saarbrücken, Telefon +49 6893 986047 Fax +49 6893 986049, Mobil +49 151 40 77 6556
Ein Gedanke zu „Ein Blick über den Tellerrand: Kindesunterhalt bei den französischen Nachbarn
  • Falbala146 26. April 2012 um 13:26 Uhr

    Vielen Dank, das ist interessant. Dass der Unterhalt abhängig davon ist wie oft der zweite Elternteil das Kind bei sich hat, habe ich schon einmal gehört, aber dass die Beträge so niedrig sind hätte ich nicht gedacht. Grob gesprochen betragen sie wohl die Hälfte von dem was in Deutschland zu zahlen wäre, und das bei eher höheren Lebenshaltungskosten. Anscheinend geht man davon aus, dass auch nach einer Trennung beide Elternteile gleichermaßen finanziell verantwortlich bleiben.

    Auch dass viel Umgang für den einen Elternteil eine finanzielle Mehrbelastung bedeutet und für den betreuenden Elternteil eine entsprechende Entlastung, das haben deutsche Väter schon oft erfolglos vorgebracht. Da sind die Franzosen wohl pragmatischer und weniger dogmatisch (Kind zur Mutter, Vater zahlt) als die Deutschen.

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