Dropbox für den Anwalt?

Dropbox für den Anwalt?

Die Inanspruchnahme von Cloud-Diensten wie etwa Dropbox durch Anwaltskanzleien ist wegen datenschutzrechtlicher Bedenken sehr umstritten. Dies gilt umso mehr, als für den Nutzer nicht erkennbar ist, wo der Server steht, auf dem die Daten gespeichert sind.

Tatsächlich ist es aber so, dass derartige Dienste – auch von Anwälten – immer mehr in Anspruch genommen werden. Ich persönlich denke, dass die Risiken bei weitem überbewertet werden. Viele Server in Anwaltskanzleien sind weit weniger geschützt als die Serverparks der großen Provider.

Natürlich sollte man nicht gerade äußerst sensible Daten und Dateien völlig ungeschützt in die Wolke schicken. Hier ist anzuraten, diese Dateien zu verschlüsseln. Da der Vorteil von Dropbox gerade darin besteht, dass man auch mit Smartphones und Tablets darauf zugreifen können, braucht man ein Verschlüsselungsprogramm, das auch auf diesen Plattformen funktioniert. Hier habe ich für mich gerade das Programm BoxCryptor ausprobiert. Dieses Programm gibt es unter anderen sowohl für Windows als auch für iOS, Android und Linux. Damit lassen sich Dateien ganz einfach verschlüsseln und auch über mobile Geräte wieder abrufen. Auf diese Weise sind auch hochsensible Daten bestens geschützt (man sollte natürlich das Passwort nicht auf dem jeweiligen Gerät speichern).

Wenn man diese Vorsichtsmaßnahmen beachtet, sind Cloud-Speicherdienste bestens geeignet, Daten auch mobil zugänglich zu machen. Ich persönlich finde das Handling von Dropbox am praktischsten. So ist es möglich, Informationen in der Clowd zu speichern und überall darauf zuzugreifen. Damit ist es einfach, ortsunabhängig zu arbeiten.

Nein! Ich werde nicht von Dropbox oder BoxCryptor gesponsort.

Gerfried Braune

Assessor jur. & zertifizierter Mediator Ringstr, 49, 66130 Saarbrücken, Telefon +49 6893 986047 Fax +49 6893 986049, Mobil +49 151 40 77 6556
3 Gedanken zu „Dropbox für den Anwalt?
  • RA JM 1. November 2012 um 19:34 Uhr

    Aber die Lizenzgebühren von 69.99 € für professionelle Nutzer haben Sie entrichtet?. 😉

  • Karl 2. November 2012 um 11:04 Uhr

    https://www.boxcryptor.com/contact/?lang=de
    „Eine Verlinkung unserer Website mit fremden Seiten ist nur nach schriftlicher Genehmigung erlaubt.“
    😉

  • Gerfried Braune 2. November 2012 um 12:15 Uhr

    Dann nehme ich eben den Link raus!

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