Die Würde des Menschen ist unantastbar
Artikel 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland lautet:
„(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.“
Dieser Artikel bildet das Fundament der deutschen Verfassung und betont die zentrale Bedeutung der Menschenwürde und der Menschenrechte.
Im Sinne des Grundgesetzes bedeutet die Würde des Menschen, dass jedem Menschen ein grundlegender, unveräußerlicher Wert und Respekt zukommt, der nicht verletzt oder beeinträchtigt werden darf. Dieser Wert ist unabhängig von äußerlichen Faktoren wie Herkunft, Geschlecht, Religion, sozialem Status oder Verhalten.
Hier sind einige wesentliche Aspekte der Menschenwürde im Grundgesetz:
- Unantastbarkeit: Die Menschenwürde ist unantastbar, d.h. sie darf nicht verletzt oder angezweifelt werden. Jede staatliche Gewalt und alle Gesetze müssen die Menschenwürde respektieren und schützen.
- Schutz vor Erniedrigung: Niemand darf durch staatliche oder private Handlungen erniedrigt, entwürdigt oder unmenschlich behandelt werden. Dies umfasst Schutz vor Folter, Misshandlung, Diskriminierung und anderen Formen der Herabsetzung.
- Selbstbestimmung: Die Menschenwürde beinhaltet das Recht auf Selbstbestimmung. Jeder Mensch soll sein Leben nach eigenen Vorstellungen führen können, soweit dies die Rechte anderer nicht verletzt.
- Gleichwertigkeit: Alle Menschen sind gleichwertig. Keine Person oder Gruppe darf bevorzugt oder benachteiligt werden.
- Grundlage für Menschenrechte: Die Menschenwürde bildet die Grundlage für alle anderen Grundrechte im Grundgesetz. Die Achtung und der Schutz der Menschenwürde sind die Voraussetzung für ein friedliches und gerechtes Zusammenleben.
Die Betonung der Menschenwürde im Grundgesetz stellt sicher, dass alle staatlichen Handlungen und Gesetze auf dieser ethischen Basis beruhen und dass individuelle Rechte und Freiheiten stets gewahrt bleiben.
Was wir derzeit bei (man kann mittlerweile leider sagen vielen) politischen Parteien liest und hört, stellt einen eklatanten Verstoß gegen die Menschenwürde dar. Wenn der Kanzlerkandidat der CDU/CSU Ankündigungen macht wie:
- Er will am ersten Tag im Amt das Innenministerium anweisen, alle Grenzen dauerhaft zu kontrollieren.
- Ein „faktisches Einreiseverbot“ für alle Menschen ohne gültige Papiere soll durchgesetzt werden – auch für solche mit Schutzanspruch.
- Ausreisepflichtige Menschen sollen bis zur Abschiebung in Gewahrsam genommen werden.
dann widerspricht das nicht nur geltendem Recht (und das bei einem Politiker, der zwei juristische Staatsexamina abgelegt hat und auch als Richter gearbeitet hat), es widerspricht auch allen Anforderungen aus Artikel 1 des Grundgesetzes (und das bei einem Politiker einer Partei, die das „C“ für Christlich im Namen trägt). Es ist so leicht, von Migranten zu sprechen und mit dieser Sammelbezeichnung auszublenden, dass es sich um Menschen handelt, die nicht aus Vergnügen ihre Heimat verlassen haben. Auch sie haben Anspruch auf Wahrung ihrer Menschenwürde. Auch die vielen Hetzer in den sozialen Medien, die Parteien am rechten Rand sollten einmal darüber nachdenken, was Wahrung der Menschenwürde bedeutet. Sie alle erwarten, dass man ihre Menschenwürde achtet, wenn sie ihre Hetze verbreiten, sind aber nicht bereit, anderen ihre Würde zu belassen.
Und noch eins: Artikel 1 des Grundgesetzes gilt nicht nur für Deutsche. Artikel 1 des Grundgesetzes gilt für alle Menschen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten. Er ist universell und umfasst sowohl deutsche Staatsbürger als auch Ausländer und Flüchtlinge. Die Menschenwürde ist unteilbar und unabhängig von Nationalität, Herkunft oder Aufenthaltsstatus, und daher ist dieser Schutz jedem Menschen garantiert, der sich auf deutschem Staatsgebiet befindet.
Dieser universelle Anspruch betont die Bedeutung der Menschenrechte und der Menschenwürde als grundlegende Werte der deutschen Verfassung.