Die VW-Regel

Die VW-Regel

Die VW-Regel hat nichts mit dem bekannten Autohersteller zu tun. Sie ist vielmehr gerade in der Mediation eine große Hilfe, die Sichtweise von der Vergangenheit auf die Zukunft zu richten.

Die VW Regel sagt nichts anderes, dass aus Vorwürfen (deshalb das V) Wünsche (daher das W) formuliert werden sollen. Vorwürfe sind immer rückwärts gerichtet in die Vergangenheit. Viele Medianden sind wahre Künstler darin, stundenlang über die Sünden ihres Konfliktpartners zu berichten (so der Mediator sie gewähren ließe). Vorwürfe sind für den Adressaten immer verletzend. Sie verursachen auch eher eine Konflikteskalation. Dies gilt um so mehr, als die Vergangenheit ohnehin nicht mehr nachträglich verändert werden kann.

Anders ist es dagegen, wenn statt eines Vorwurfs der dahinter stehende Wunsch geäußert wird. Wünsche sind in die Zukunft gerichtet. Über Wünsche und die Aussichten, ob und wie und in welchem Umfang sie erfüllt werden (können), lässt sich diskutieren und eine Vereinbarung treffen. Wünsche, die erfüllbar sind, hinterlassen keine Verletzten.

Gerade in der Mediation ist es immer wieder hilfreich, die VW-Regel einzufordern oder aber seitens des Mediators die VW-Regel anzuwenden, indem er die Vorwürde der Medianden in Wünsche umformuliert.

Vielleicht hätte die VW-Regel auch dem VW-Konzern ein wenig helfen können. Hier wäre aber wohl eher zu diskutieren gewesen oder noch zu diskutieren, ob die Wünsche realistisch sind, nämlich immer weniger Schadstoffausstoß bei immer stärkeren Motoren und immer aufgeblaseneren Karosserien.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde ausschließlich die männliche Form gewählt. Gemeint sind selbstverständlich alle Geschlechter.

Gerfried Braune

Assessor jur. & zertifizierter Mediator Ringstr, 49, 66130 Saarbrücken, Telefon +49 6893 986047 Fax +49 6893 986049, Mobil +49 151 40 77 6556

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