Die schnellste Schnecke die man satteln kann?

Die schnellste Schnecke die man satteln kann?

Es ist interessant, sich einmal die Verfahrensdauern bei den deutschen Gerichten zu Gemüte zu führen. Nach der Statistik des Bundesjustizministeriums (die neuesten Zahlen stammen von 2021) dauert ein Zivilprozess vor dem Amtsgericht 5,6 Monate, in Familiensachen 6,3 Monate. Beim Landgericht erster Instanz müssen Sie schon 11 Monate auf eine Entscheidung warten und in der Berufungsinstanz 7,8 Monate. Berufungen vor dem Oberlandesgericht dauern dann 9,8 Monate. Das bedeutet, dass das Verfahren beim Amtsgericht mit Berufung zum Landgericht in Zivilsachen im Durchschnitt 13,4 Monate dauert. In Familiensachen erster Instanz beim Familiengericht und Berufung zum Oberlandesgericht haben Sie erst nach 17,1 Monaten Rechtssicherheit. In Zivilsachen, die beim Landgericht eingereicht werden und dann beim Oberlandesgericht in Berufung entschieden werden, warten Sie 20,8 Monate auf ein Urteil. Schneller geht es lediglich bei den Arbeitsgerichtsverfahren mit 3,7 Monaten für die erste Instanz und 8,2 Monate für die Berufung beim Landesarbeitsgericht. Hierbei ist aber zu berücksichtigen, dass die überwiegende Zahl von Verfahren vor dem Arbeitsgericht bereits in der Güteverhndlung per Vergleich erledigt werden. Die langsamste aller Schnecken ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit mit 18,7 Monaten in erster Instanz, gefolgt von den Finanzgerichten mit 14,4 Monaten. Das sind wohlgemerkt Durchsschnittszahlen. Das bedeutet, dass es auch wesentlich länger dauern kann, aber auch kürzer. Wie lange es bei Ihnen dauert, bis Sie ein endgültiges Urteil haben werden, weiß nur die Justizverwaltung, die/der Richter/in und der leibe Gott. Ihr Einfluss auf die Dauer des Verfahrens ist nur marginal.

Wer sich als von der Justiz schnelle Hilfe erwartet, ist schief gewickelt. Sie müssen (bzw. würden besser) nicht diese Schnecke satteln. Es gibt eine Alternative zum quälend langsamen Gerichtsverfahren: Die Mediation! Sie ist mit Garantie schneller als jedes Gerichtsverfahren und hat den Vorteil, dass Sie weitgehend selbst das Tempo vorgeben können. Beim Gerichtsverfahren haben Sie auch keinen Einfluss auf das Ergebnis. Dies bestimmt das Gericht anhand gesetzlicher Regeln, die für eine Vielzahl von fallkonstellationen geschaffen wurden und ihre persönliche Situation kaum berücksichtigt. Ganz anders in der Mediation. Hier bestimmen allein Sie und Ihr(e) „Mit-Ihnen-Streitende(r)“ das Ergebnis. So kommt es zu einer Lösung, die Ihren Interessen und den Interessen der Mitmediierenden entspricht.

Man muss demnach nicht die Schnecke satteln, Sie können auch dem Rennpferd den Sattel auflegen.

Gerfried Braune

Assessor jur. & zertifizierter Mediator Ringstr, 49, 66130 Saarbrücken, Telefon +49 6893 986047 Fax +49 6893 986049, Mobil +49 151 40 77 6556

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