Die Richter des Bundesgerichtshofes sollten eigentlich wissen, was Mediation ist
Manchmal kann man über Entscheidungen der obersten Zivilrichter auch nur den Kopf schütteln. Ein Mindestmaß an Kenntnis, was Mediation ist und welche Voraussetzungen für die Tätigkeit als Mediator vorliegen müssen, sollte man voraussetzen können. In einem Beschluss vom 11.07.2022 (Aktenzeichen NotZ(Brfg) 6/21) hat der Senat für Notarsachen entschieden, dass ein Notar nicht als „Notar & Mediator“ auftreten darf. Die Begründung hierfür lässt schon aufhorchen. Die Entscheidenden bei dem Senat für Notarsachen waren nämlich der Auffassung, Mediation gehöre völlig selbstverständlich zur üblichen Tätigkeit eines Notars.
Diese Entscheidung ist nur verständlich, wenn man keine Ahnung von der Tätigkeit eines Mediators hat. Zur Ausbildung zum Notar gehört Mediation schon einmal nicht. Zwar ist es richtig, dass ein Notar neutral ist und auch streitvermeidend tätig wird. Allerdings ist Mediation ein gesetzlich geregeltes Verfahren. In § 5 des Mediationsgesetzes ist geregelt, dass ein Mediator über eine Ausbildung verfügen sollte und die Mindeststandards dieser Ausbildung sind dort auch geregelt. Hierüber verfügt ein Notar, der sich nicht in Mediation weitergebildet hat, normalerweise nicht. Mediation ist eben nicht nur der Versuch, wie auch immer zu einer einvernehmlichen Regelung zu kommen. Mediation ist ein strukturiertes Verfahren und es geht um eine von Interessen getragene konsensuale Regelung. Demnach ist Mediation im Normalfall gerade nicht Teil der notariellen Tätigkeit. Allein die Tatsache, dass der Notar neutral ist wie ein Mediator reicht doch nicht aus, die Tätigkeiten gleichzusetzen.
Hier zeigt sich (wieder einmal) die Angst der Juristen vor einer nicht juristischen Konfliktlösung.
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2 Gedanken zu „Die Richter des Bundesgerichtshofes sollten eigentlich wissen, was Mediation ist“
Prima – danke Herr Braune für die Klarstellung und Abgrenzung! Könnten Sie mich bitte in Ihren Newsletter aufnehmen, da ich Ihre geschätzte Nachricht nur über Google News erhalten habe. Freundliche Grüße Jörg Hegenbart (e-Mail: info@hegenbart-online.de)
Hallo Herr Braune, für mich wäre der Titel: „Richter wissen nicht, was Mediation ist“ treffender. Denn das ist der eigentliche Hammer. Ihr Titel ist mir zu „eigentlich“. Das Unwissen ist in vielen Begründungen vergraben. Ich fasse es nicht. Und Mediator:innen müssen laut Verordnung 18 Std. Recht im Curriculum haben, damit sie das Gesetz kennen. Es ist ja nun nicht lang. Gibt es Fortbildung für die Richter? Danke, dass Sie dieses Unwissen aufgespießt haben. Herzlich Kerstin Lück, Ausbilderin für zertifizierte Mediator:innen und keine Juristin