Die Rechtsschutzversicherung – Anwalts Liebling?

Die Rechtsschutzversicherung – Anwalts Liebling?

Sicherlich nicht unbedingt, wenn man sich auf dem RSV-Blog umschaut. Dennoch ist eine Rechtsschutzversicherung für die Mandanten durchaus empfehlenswert. Man sollte sich aber der Tatsache bewusst sein, dass auch die Rechtsschutzversicherungen nicht jedes Risiko abdecken. Wie immer sind die Risiken, bei denen es bevorzugt zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt, vom Deckungsschutz weitgehend ausgenommen.

Auch wenn Sie eine Familien-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, sind Familiensachen wie etwa Unterhalt, Scheidung und Sorgerechtssachen nicht gedeckt. Hier gibt es allenfalls einen Beratungsrechtsschutz. Dasselbe gilt für Erbsachen, weil dort gern und ausgiebig gestritten wird. Ausgeschlossen ist auch das sogenannte Bauherrenrisiko. Jeder, der selbst ein Haus gebaut hat, weiß, wie konfliktanfällig das ist.

Vorsätzliche Strafsachen sind auch vom Versicherungsschutz nicht umfasst, Delikte, die sowohl vorsätzlich als auch fahrlässig begangen werden können, sind dann abgedeckt, wenn die fahrlässige Begehungsform angeklagt bzw. verurteilt wird.

Jedem Verkehrsteilnehmer empfehle ich eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Gerade in Bußgeldsachen lohnt es sich, Kostendeckung zu haben, da hier schnell erhebliche Kosten entstehen. Gleiches gilt für das Vermieterrisiko. Ich habe bereits Immobilieneigentümer mit Tränen in den Augen vor mir sitzen sehen, wenn sie nach gewonnenem Räumungsprozess, weil der Mieter seit Monaten keine Miete mehr zahlt, dann noch zu den Kosten des Rechtsstreits mehrere Tausend Euro für die Räumungskoten vorschießen sollen. Eine Erstattung durch die Mieter ist meist mehr als ungewiss.

Arbeitnehmer sollten den Arbeitsrechtsschutz auf jeden fall abdecken. In der ersten Instanz beim Arbeitsgericht gibt es bekanntlich keine Kostenerstattung. Das mindert zwar das Kostenrisiko, führt aber auf  jeden Fall – auch im Falle eines Sieges – zu einer Kostenbelastung.

Nicht unterschätzen sollte man auch, dass es leichter fällt, einen Vergleich abzuschließen und ein wenig nachzugeben, wenn dann nicht gleich alles von den Kosten des Rechtsstreits aufgefressen wird.

Eine Rechtsschutzversicherung ist daher durchaus zu empfehlen, auch wenn die Anwälte nicht sehr glücklich mit manchem Versicherer sind und auch noch (mehr oder weniger zähneknirschend) die eigentlich nicht ihnen obliegende Aufgabe (oft kostenlos) mit übernehmen, die Kostendeckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung einzuholen.

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Gerfried Braune

Assessor jur. & zertifizierter Mediator Ringstr, 49, 66130 Saarbrücken, Telefon +49 6893 986047 Fax +49 6893 986049, Mobil +49 151 40 77 6556
Ein Gedanke zu „Die Rechtsschutzversicherung – Anwalts Liebling?
  • RA JM 11. Mai 2009 um 19:49 Uhr

    Das RSV-Blog zeigt insbesondere Fehlleistungen von Rechtsschutzversicherungen auf. Womit m.E. nicht gesagt werden soll, dass Anwälte mit Rechtsschutzversicherungen grundsätzlich unzufrieden wären. Insbesondere Im Verkehrsbereich ist eine RSV m.E. sogar absolut zwingend.

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