Der Anwaltsberuf – auch eine Art Altersversorgung für ehemalige Abgeordnete und Minister
Ja das gab es bis gestern in Frankreich. Ehemalige Parlamentsabgeordnete, Senatoren und Minister konnten – ohne jegliche juristische Ausbildung, geschweige denn einem Examen oder sonstige Nachweise ihres Könnens – sich als Rechtsanwälte niederlassen.
Nun hat die Justizministerin ein Dekret verabschiedet, das diese nette Möglichkeit einer beruflichen Zukunft für die genannten Politiker abschneidet. Das Dekret wurde am 15.04.2013 verabschiedet und am 17.4.2013 veröffentlicht, so dass es nun am 18.4.2013 in Kraft getreten ist.
Die französische Anwaltschaft hat diesen Schritt begrüßt.
Über diesen Weg könnte man die Frage der Altersversorgung der deutschen Abgeordneten doch auch lösen – oder ist bei uns vielleicht der Beruf des Anwalts nicht lukrativ genug oder es sitzen bereits zu viele Juristen im Bundestag.