Der Amtsschimmel feiert Neujahr
Was macht der Amtsschimmel im neuen Jahr als erstes? Richtig, er produziert ein neues Formular. Das erste, was in der Ausgabe 1 des Bundesgesetzblattes 2014 veröffentlicht wurde, war die Beratungshilfeformularverordnung (BerHFV).
Was würden wir nur ohne die vielen schönen Formulare machen? Das neue Formular für die Beantragung von Beratungshilfe schwillt dann auch gleich von bisher 4 Seiten (inkl. der allgemeinen Hinweise und der Ausfüllhinweise) auf 7 Seiten an (3 Seiten Formular und 2 Seiten allgemeine Hinweise und 2 Seiten Ausfüllhinweise) an. Die Hoffnung, den Papierverbrauch zu begrenzen, wird mal wieder konterkariert. Allerdings wird den Ländern die Möglichkeit eröffnet, eine elektronische Einreichung zu schaffen.
Die nächste Heldentat des besagten Schimmels ist dann die „Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und über die Vertretung bei Klagen aus dem Beamten- oder Wehrdienstverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung“ kurz BMVgWidKlaZustAnO. Das ist doch schon fast Verwaltungslyrik. Allein die „Abkürzung“ der Anordnung besteht aus 17 Buchstaben!
Da ist dann die „Berichtigung des 47. Strafrechtsänderungsgesetzes“ geradezu Labsal für den gequälten Leser, zumal die Berichtigung auf erfreulich kurz ist.
Wir sehen also, der Amtsschimmel hat auch im neuen Jahr nichts von seiner Tatkraft eingebüßt.