Dating Agreement – die Lizenz zum Fremdgehen

Dating Agreement – die Lizenz zum Fremdgehen

Tessa und Charis bwMan lernt täglich dazu! Auf seinem Blog berichtet der Anwalt und Mediator Daniel R. Burns aus Latham, N.Y.,  hier von Paaren, die sich zur Trennung und Scheidung entschlossen haben. Um schnellstmöglich wieder eine(n) neue(n) Partner(in) zu finden und frei zu sein für Treffen mit dem anderen Geschlecht, vereinbaren Sie dann mit oder vor einer Trennungs- bzw. Scheidungsvereinbarung ein Dating-Agreement. Darin wird dann festgehalten, wie man mit Treffen des Partners mit dem anderen Geschlecht umgehen will.

Eine solche Vereinbarung könnte dann folgende Punkte enthalten:

  • Beide Parteien dürfen soziale oder sexuelle Kontakte mit anderen ohne Kenntnis des anderen haben.
  • Beide Parteien sind sich einig, dass sie Verabredungen oder neue Beziehungen nicht mit dem anderen diskutieren werden.
  • Beide sind sich darin einig, dass sie weder nach Verabredungen des anderen fragen noch die eigenen freiwillig dem anderen mitteilen.
  • Keiner der Partner bringt neue Beziehungen zu Veranstaltungen oder Familienfesten mit, bei denen auch der andere anwesend ist, solange die Ehe nicht geschieden ist und die Parteien auch räumlich getrennt leben.
  • Keiner der Partner wird mit einer neuen Beziehung im Haus übernachten.

Ob das dazu beiträgt, die Trennung in der gemeinsamen Wohnung entspannter durchzustehen? Offenbar kann es manchem nicht schnell genug gehen, eine(n) neue(n) Partner(in) zu bekommen.

Offenbar ist das gar nicht soo abwegig: Angeblich haben Johnny Depp und seine Verlobte Amber Heard, die sich dazu bekennt, auch zu Frauen sexuell hingezogen zu sein, ein Dating Agreement dahingehend geschlossen, dass sie Verabredungen mit Frauen treffen kann.

Noch weitergehend kursieren in den USA auch Dating-Agreements für Verabredungen, noch bevor eine feste Beziehung aufgenommen wird, in der u.a. geregelt wird, dass nichts auf Facebook und Konsorten gepostet wird. Einige Punkte sind hier aufgeführt. Ob das allerdings ernst gemeint ist? Ich denke, dass ein Rendezvous nicht zustande kommt, wenn man diese Vereinbarung schon vor einem ersten Treffen diskutieren will.

Gerfried Braune

Assessor jur. & zertifizierter Mediator Ringstr, 49, 66130 Saarbrücken, Telefon +49 6893 986047 Fax +49 6893 986049, Mobil +49 151 40 77 6556

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