Das Umgangsrecht in der Mediation
Das Umgangsrecht ist in der Trennungs- und Scheidungsmediation oft Gegenstand des Mediationsverfahrens. Hier gilt es, die Interessen der beiden Elternteile und die Interessen/das Wohl der Kinder unter einen Hut zu bringen.
Zunächst gilt es, abstrakte Kriterien zu erarbeiten, anhand derer man die einzelnen Vorschläge und Optionen überprüfen kann. Derartige Kriterien können einmal die zeitlichen Möglichkeiten der Eltern sein. Ein Elternteil, das regelmäßig am Wochenende arbeiten muss, wird schwerlich an diesen Wochenenden das Umgangsrecht mit seinen Kindern ausüben können. Kriterien können ferner örtliche Gegebenheiten sein. Elternteile, die nur wenige Häuser entfernt wohnen, sind eher in der Lage, ein von den Kindern spontan selbst bestimmtes Umgangsrecht zu vereinbaren als Eltern, die viele Kilometer entfernt wohnen. Oft ist es auch sinnvoll, die Kinder selbst in die Mediation einzubinden, damit sie selbst äußern können, wie sie sich einen idealen Umgang mit dem anderen Elternteil vorstellen.
Oft ist es auch schwierig, den richtigen Mittelweg zwischen völlig freier Organisation des Umgangs und strikten zeitichen Regeln zu finden. Oft wird im Überschwang der Gefühle nicht bedacht, dass es einem später hinzutretenden neuen Lebenspartner vielleicht nicht so angenehm ist, wenn der andere Elternteil jeden Abend die Kinder in der Wohnung seiner Ex zu Bett bringt. Hier ist es wichtig, dass der Mediator auch einen Realitätscheck vornimmt und die Medianden darauf hinweist, dass sich die Umstände einmal ändern können. Auch wenn ein spontaner Umgang zwischen den Eltern und den Kindern zur Zeit funktioniert, sollte man eine Mindestregelung zu bedenken geben sowie Regelungen, wie man bei zeitlich nicht besonders festgelegten Kontakten zwischen Elternteil und Kind ein Mindestmaß an Planbarkeit sowohl im Interesse der Kinder als auch des anderen Elternteils sichern kann.
Wichtig ist in diesem Themenkomplex auch, die neuralgischen Zeiträume zu klären, die da sind: Ferien der Kinder, Weihnachten, Ostern und Pfingsten, Geburtstage der Eltern und der Kinder (und eventuell der Großeltern bzw. anderer Beziehungspersonen).
Nicht vergessen werden dürfen auch Fragen der Absagemodalitäten und der Umgang mit ausgefallenen Terminen, werden diese nachgeholt oder sollen sie komplett entfallen. Wenn die Entfernungen größer sind, kann auch die Frage, wer die Kinder abholt oder bringt Gegenstand der Erörterung werden.
Eventuell steht auch der Umgang von anderen Bezugspersonen der Kinder (oder der Eltern) im Raum, wie etwa ein Aufenthalt bei den Großeltern.
Streit kann es auch über die inhaltliche Ausgestaltung der Zeiten des persönlichen Umgangs mit den Kindern geben. Was halten die Eltern von wiederholten Besuchen in Fast-Food-Restaurants, was den Kindern oft Freude macht, pädagogisch aber nicht für sinnvoll gehalten wird? Muss der umgangsberechtigte Elternteil den Kindern immer Tralala und Fidigei bieten oder sollen die Kinder dort auch Alltag erleben (dürfen)? Welche und wieviel Kleidung zum Wechseln gibt der Elternteil mit, bei dem die Kinder ihren Lebensmittelpunkt haben, welche Geschenke sollen oder dürfen die Kinder erhalten? Alles Fragen, die schnell zu Problemen werden können, wenn sie nicht in der Mediation geklärt werden.
Nichts ist aber letztlich besser für die Kinder, als das Gefühl, beide Elternteile ohne schlechtes Gewissen erleben und lieb haben zu dürfen. Nur so können sie die Trennung ihrer Eltern ohne größere seelische Verletzungen überstehen! Und das sollte eigentlich das Ziel der Eltern sein.