Das Sorgerecht in der Mediation
Das Sorgerecht insgesamt wird selten Gegenstand der Mediation sein, da es ja auch nach Trennung und Scheidung in der Regel beim gemeinsamen Sorgerecht bleibt und nur selten Paare in der Mediation diese Grundsatzentscheidung des Gesetzgebers zur elterlichen Sorge in Frage stellen. Dies kann allenfalls dann Thema werden, wenn ein Elternteil aufgrund besonderer Umstände an der Ausübung der elterlichen Sorge gehindert ist, z.B. weil er seinen Wohnsitz in Zukunft in großer Entfernung nehmen will.
Einzelne Aspekte des Sorgerechts sind durchaus oft Thema bzw. Konfliktfeld zwischen einem sich trennenden Paar.
An erster Stelle geht es gelegentlich um die Frage, wo das oder die Kinder seinen/ihren normalen Aufenthalt haben sollen. Hier bestehen dann unterschiedliche Auffassungen, sei es, dass jeder Elternteil die Kinder im Normalfall bei sich haben wollen oder dass ein Elternteil eine gleichmäßige Wechselregelung anstrebt. Hier ist es – abhängig vom Alter der Kinder – durchaus sinnvoll, die Vorstellungen der Kinder in die Mediation einzubeziehen. Dies kann geschehen, indem die Kinder an einzelnen Mediationssitzungen teilnehmen. Hier sollte der Mediator aber darauf achten, dass die Kinder nicht unter irgendeinen Entscheidungsdruck geraten. Kinder haben in der Regel das Interesse, gute Beziehungen zu beiden Elternteilen haben zu wollen. Überträgt man nun die Entscheidung, wo die Kinder ihren Lebensmittelpunkt haben wollen, auf die Kinder, geraten sie in einen Loyalitätskonflikt. Das sollte auf jeden Fall vermieden werden.
Konfliktträchtig kann auch die Frage der schulischen Bildung der Kinder sein. Während die Frage der Grundschule in der Regel unproblematisch ist, bestehen schon eher unterschiedliche Vorstellungen, auf welche weiterführende Schule das Kind gehen soll, ob es eine Lehre machen soll oder ob es studieren soll. Diese Fragen können dann in der Mediation – wieder gegebenenfalls mit den Kindern – geklärt werden.
Streitstoff bietet ferner die religiöse Erziehung des Kindes, vor allem, wenn die Weltanschauungen der Eltern hier weit auseinandergehen: Soll das Kind getauft werden, die Erstkommunion erhalten, konfirmiert werden, soll es überhaupt religiös erzogen werden? Alles Punkte, über die sich trefflich streiten lässt.
Die Vermögenssorge kann (vor allem, wenn das Kind über Vermögen verfügt) Anlass für eine Mediation sein. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn ein Elternteil die Sorge hat, der andere Elternteil könnte Vermögen des Kindes zweckentfremdet verwenden.
Nicht zuletzt stehen bei Trennungs- und Scheidungsmediationen, von denen Kinder betroffen sind, auch Probleme der Gesundheitssorge auf der Liste der abzuarbeitenden Themen. Das kann einmal auf religiösen Vorstellungen beruhen, aber auch auf unterschiedlichen Vorstellungen von medizinischen Notwendigkeiten. Dies kann sich bis hin zu der Frage erstrecken, was gesunde Ernährung darstellt und ob man Fast-Food für das Kind akzeptieren kann. Auch überzeugte Vegetarier wollen oft ihre Überzeugung an die Kinder weitergeben und betrachten es als Affront, wenn der andere Elternteil sich nicht hieran hält.
Natürlich können auch Fragen der Erziehungsmethoden (siehe hierzu § 1631 Abs. 2 BGB) Anlass zu Diskussionen in der Mediation geben. Ziel sollte sein, hier eine Übereinstimmung in den Methoden als auch in den Erziehungszielen zu erreichen.
Auch ohne direkte Abänderung der elterlichen Sorge insgesamt gibt es ein weites Feld von Fragen, die hier in einem Mediationsverfahren geklärt werden können. Dies gilt demnach nicht nur für Eltern, die sich in einer Trennungs- und Scheidungssituation befinden. Oft sind die Konflikte bezüglich der oben angesprochenen Fragen von einzelnen Modalitäten des Rechts der elterlichen Sorge auch Auslöser von Ehekrisen. Es ist daher durchaus sinnvoll, diese Fragen – sofern es Differenzen gibt – im Rahmen einer bestehenden Ehe in einer Mediation zu klären.