Das Mediationsgesetz ist in Kraft – und nun?
Seit etwas mehr als einem Monat ist das Mediationsgesetz in Kraft. Was nun dringend passieren müsste, ist, dass die Verordnung über die Aus- und Fortbildung zertifizierter Mediatoren gemäß § 6 MediationsG vom Justizministerium erlassen wird. Aber dafür existiert – so die Auskunft des Bundesjustizministeriums – derzeit noch nicht einmal ein Zeitplan.
Eigentlich kann das doch nicht so schwer sein, da die Ausbildungsinhalte in der Begründung des Rechtsausschusses zum Mediationsgesetz schon weitgehend aufgeführt sind und auch die Dauer der Ausbildung mit 120 Stunden schon vorgegeben ist. Dies gilt um so mehr, als die Ausbildungsinhalte ja nicht vom Rechtsausschuss erfunden wurden sondern von einem vom Justizministerium initiierten Arbeitskreis „Zertifizierung für Mediatorinnen und Mediatoren“ erarbeitet wurden.
Auch die Übergangsregelungen für bereits tätige Mediatoren sind ja schon weitestgehend definiert. Die Fortbildungspflicht ist in der Gesetzesbegründung mit 10 Stunden in zwei Jahren definiert.
Eigentlich dürfte es also kein Problem sein, diese bereits in der Begründung zum Mediationsgesetz aufgeführten Anforderungen in eine juristische Verordnungsform zu gießen. Der Streit dürfte dann anschließend erst losgehen (ja die Mediatoren(-verbände) streiten gelegentlich auch völlig unmediativ), wenn es darum geht, eine gemeinsame Einrichtung zu finden, die die Ausbildungsinstitute zertifizieren soll, die dann wiederum den Teilnehmern die begehrten Zertifikate ausstellt.
In Kraft treten soll diese Ausbildungsverordnung ja ohnehin erst ein Jahr nach Verkündung. Also Leute, es dauert och, bis ihr euch als zertifizierte Mediatoren bezeichnen dürft (ich warte auch darauf).