Das Kostenargument

Das Kostenargument

Ich preise Mediation eigentlich nur sehr ungern über das Kostenargument an. Es muss nicht etwas besser sein, nur weil es billiger ist. Ist die Möglichkeit, nach Beendigung des Konflikts noch gut miteinander umgehen zu können, selbst eine für sich maßgeschneiderte Lösung zu finden, den Konflikt tatsächlich zu beenden statt ihn entscheiden zu lassen, in Geldwert auszudrücken? Ich meine: Nein!

Trotzdem hier einmal der Versuch eines Vergleichs zwischen einem juristischen Verfahren und Mediation:

1. Trennungs- und Scheidungsvereinbarung:
Wie üblich geht es um Unterhalt für die Kinder, Umgangsrecht mit den Kindern und die Auseinandersetzung eines eines gemeinsamen Hauses. Streitwert wäre demnach 7.200 € für den Unterhalt (12 * 600 €) sowie 600 € für das Umgangsrecht für 2 Kinder und unterstellt einmal 75.000 € hälftiger Wert des Hauses. Außergerichtlich kämen bei anwaltlicher Vertretung auf jeden der Eheleute Kosten von circa nicht ganz 4.300 € einschließlich Einigungsgebühr zu. Demgegenüber schlüge die Mediation mit 10 Sitzungen à 160 € und zwei Stunden anwaltlicher Beratung zu je 200 € mit incl. Mehrwertsteuer ca. 1.450 € zu Buche (nein ich habe mich nicht verrechnet! Die Kosten der Mediationssitzungen trägt ja jeder nur zur Hälfte). Selbst ohne das Haus ist die Rechnung für die Mediation günstig, da dann kaum 10 Mediationsstunden anfielen.

2. Innerbetriebliche Mediation
Wenn es um ein Arbeitsverhältnis geht, ist der Streitwert in der Regel das 3-fache Monatseinkommen. Kommen noch andere Streitgegenstände wie etwa Urlaub(sabgeltung) oder ähnliches hinzu, erhöht sich der Streitwert entsprechend. Ab einem Streitwert über 8.000 € ist Mediation das preisgünstigere Verfahren gegenüber einer außergerichtlichen anwaltlichen Vertretung, bei einem gerichtlichen Verfahren ohne Vergleich schon ab einem Streitwert von über 7.000 €.

Diese Rechnung beinhaltet natürlich nicht die sonstigen Vorteile der Mediation. Anwaltliche Hilfe in Konflikten ähnelt oft dem Versuch, Feuer mit Benzin zu löschen (verzeiht liebe Anwälte. Aber es ist so und liegt nicht an den Anwälten und ihrem Vorgehen sondern allein die Tatsache, dass da ein Anwaltsbrief kommt, hat eine Konfliktverschärfende Wirkung weil es als „casus belli“ angehen wird). Wer Konflikte wirklich lösen will, ist mit dem juristischen Verfahren nicht gut bedient und es ist sogar noch teurer!

Gerfried Braune

Assessor jur. & zertifizierter Mediator Ringstr, 49, 66130 Saarbrücken, Telefon +49 6893 986047 Fax +49 6893 986049, Mobil +49 151 40 77 6556

Kommentar verfassen

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner