Das kannst du doch von der Steuer absetzen…
Ich liebe diesen Satz! Bevorzugt wird er einem von einem Mitglied des öffentlichen Dienstes entgegengehalten, der nie in seinem Leben auf die Idee käme, die Sicherheit des Beamtentums gegen die Unsicherheit der freien Wirtschaft oder der Selbständigkeit einzutauschen, und sich selbst gleichwohl als Benachteiligter dieses Staates bedauert. Und dieser Satz wird immer in dem Sinne benutzt, dass der Staat mir ja die Sachen, die ich von der Steuer absetzen kann, bezahlt.
Nein! Der Staat bezahlt mir nichts! (Warum sollte er auch?) Denn wenn ich dann zurückfrage, was das „von der Steuer absetzen“ eigentlich bedeutet, kommt meist nur ein langgezogenes „Eeeeeeeeeeeeeeeh“ oder „Äääääääääääääh“.
Etwas von der Steuer absetzen ist nämlich der falsche Ausdruck. Ich kann allenfalls meine Kosten von dem zu versteuernden Einkommen absetzen. Das bedeutet nicht mehr oder weniger, dass ich die Beträge für den Kauf des Büromaterials oder der anderen für die Kanzlei notwendigen Materialien, die ich (idealerweise) aus dem Einkommen der Kanzlei bestreite, nicht auch noch als Einkommen versteuern muss.
Nein! Auch bei der Mehrwertsteuer haben wir keinen Vorteil. Mehrwertsteuer heißt Mehrwertsteuer, weil der Mehrwert versteuert wird. Der Mehrwert ist die Differenz zwischen dem Erlös der fertigen Ware und den dafür eingesetzten Materialien. Um diesen Vorgang zu vereinfachen, wird beim fertigen Produkt die Umsatzsteuer auf den vollen Preis berechnet und die für die verwandten Materialien gezahlte Mehrwertsteuer (Vorsteuer) kann dann hiervon abgezogen werden, so dass letztlich nur die Differenz tatsächlich besteuert wird.
Also Leute, lasst mich zukünftigen mit diesem nervenden (und falschen) Satz einfach in Ruhe!
9 Gedanken zu „Das kannst du doch von der Steuer absetzen…“
Der Sinn des Satzes ist einfach, dass die Referendarkollegen, die Anwalt geworden sind, für die Sachen de facto nur die Hälfte dessen bezahlen, was sie mich als Staasdiener kosten. Mit dem gleichen Aufwand an cash flow kauft der Freiberufler halt einen Benz, wo’s für mich ein VW tut. Und ich schweige noch von dem, dass es auch schon vorgekommen sein soll, dass Blumen zum Muttertag dem Kanzleischmuck dienen, Kaffee und Kekse stets nur von Mandanten verzehrt werden usw. usw.
Wenn Sie sich einmal damit beschäftigen, wie ein nicht ausschließlich beruflich benutzter PKW zu versteuern ist, bleibt von Ihrer Aussage nicht mehr viel übrig. Zunächst einmal haben Sie Anschaffungskosten aus dem zu verstuernden Einkommen aufzubringen. Sie können dann lediglich in den nähcsten 6 Jahren jeweils 1/6 der Anschaffungskostne abschreiben. Dann wird Ihnen aber noch von den Betriebskosten pauschal 1% als Privatentnahme berücksichtigt und versteuert. Allerdings könnte Ihr Satz insoweit stimmen, als Benz und VW mittlerweile preislich nicht mer so weit auseinanderliegen 🙂
Mit Verlaub, Ihre Ausführungen,
„Etwas von der Steuer absetzen ist nämlich der falsche Ausdruck. Ich kann allenfalls meine Kosten von dem zu versteuernden Einkommen absetzen.“
liegen leider ebenfalls neben der Sache. Ihre „Kosten“ (Betriebsausgaben oder Werbungskosten, je nachdem) ziehen Sie von den Einnahmen ab, das ergibt dann die Einkünfte der jeweiligen Einkunftsart.
Was das zu versteuernde Einkommen ist, steht dann in § 2 V EStG.
Also, bitte nervende falsche Sätze nicht durch andere falsche Sätze ersetzen ;).
Ich gebe zu, auch ich habe stark vereinfacht
Auch ich muss die Anschaffungskosten aus versteuertem Einkommen finanzieren. Absetzen kann ich davon nicht 6 x 1/6, sondern nichts. – Hab ich eigentlich erwähnt, dass ich auch die Mehrwertsteuer nicht als Vorsteuer erstattet bekomme?
Aber Sie brauchen die aus Ihrem versteuerten Einkommen angeschafften Sachen nicht, um damit Ihr Einkommen zu erzielen oder?
@ RA Braune:
Es ist doch landläufig bekannt, dass Richter chronisch unterbezahlt sind. Während Großkanzleien seit Jahren die Einstiegsgehälter für Top-Juristen erhöhen ist der Staat dazu übergegangen, statt die Gehälter anzuheben, einfach die Notenanforderungen nach unten zu setzen.
Wer zwei VB oder besser in seinen Examina hat, wird es sich zweimal überlegen, mit einer R1-Besoldung einzusteigen oder doch lieber die 100.000,- Einstiegsgehalt bei einer Großkanzlei abzugreifen. Beamtenstellen sind für diese Gruppe nur dann interessant, wenn in absehbarer Zeit eine Auszeit bezgl. Kindern geplant ist. Es werden nicht ohne Grund in letzter Zeit mehr Frauen als Männer Richter. Und von ihrem Sold müssen die unterbezahlten Richter dann auch noch aktuelle Kommentare kaufen – munkelt man zumindest 😉
Nebenbei: Nicht nur Freiberufler (richtiger: Selbständige), sondern auch Angestellte und sogar Beamten können „von der Steuer absetzen“. Nur eben in der Regel weniger, weil ihnen die Betriebsmittel vom Arbeitgeber gestellt werden und nicht selbst gekauft werden müssen.
Z.B. ein Lehrer kann ohne weiteres ein Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung absetzen, denn er muss ja zuhause Unterricht vorbereiten, Klausuren korregieren etc. Die Frage, ob nun wirklich vornehmlich in diesem Zimmer die berufsbedingten Tätigkeiten vorgenommen werden oder ob der Lehrer zB lieber im Freibad korrigiert, ist so müßig wie jene nach dem Mandantengebäck…
Das alles ist auch nicht wirklich ernst gemeint, sondern soll nur illustrieren, was ich meine, wenn ich zu dem Kollegen, der Rechtsanwalt geworden ist, und sich wieder mal fürchterlich über die gestiegenen Benzinpreise aufregt, den Satz entgegen halte, der den Ausgangspunkt dieser Diskussion bildet. 🙂