Das Eisberg-Modell oder warum Juristen Konflikte nicht lösen

Das Eisberg-Modell oder warum Juristen Konflikte nicht lösen

Eisbergmodell nach Besemer
Eisbergmodell nach Besemer

Das Eisberg-Modell bei der Konflikt-Forschung besagt, dass der Sachkonflikt, um den gestritten wird, in der Regel nur die Spitze des Eisbergs darstellt, die über der Wasseroberfläche zu sehen ist (Christoph Besemer, Mediation – Vermittlung in Konflikten, 8. Aufl. 2001). Der größere (und gefährlichere) Teil des Eisbergs befindet sich unter der Wasseroberfläche – oder auf die Kommunikation bzw. den Konflikt übertragen – unter der Oberfläche der Kommunikation. Hier finden sich die Motivationen für den Sachkonflikt. Unter der Oberfläche befinden sich die Interessen, Bedürfnisse, Wünsche. Gefühle, Werte, Beziehungen, Strukturen, alte Geschichten, Missverständnisse, intrapersonale Probleme, Sichtweisen und vieles mehr. Diese Motivbündel, derer sich die Beteiligten oft nicht bewusst sind, werden unter dem Deckmantel des Sachkonfliktes ausgetragen.

So wird in Trennungs- und Scheidungskonflikten über Sachthemen wie Zugewinnausgleich und Unterhalt intensiv gestritten. Eigentlicher Grund des Streits ist aber oft nicht das Bedürfnis nach höherer (bzw. geringerer) Zahlung von Zugewinnausgleich und Unterhalt. Letztlich geht es z.B. um den Ausgleich von Verletzungen während der Ehe, oder um den Wunsch, zumindest im Rahmen der Auseinandersetzung noch Kontakt mit dem (ehemaligen) Partner zu haben. Oft stellt der Jurist dann  zu seinem Erstaunen fest, dass sich die Freude seines Mandanten oder Mandantin selbst bei einem optimalen Ergebnis in Grenzen hält. Warum? Weil zwar der Sachkonflikt gelöst oder entschieden ist, der eigentlich dahinter stehende, unter der Oberfläche liegende Konflikt nicht bearbeitet wurde.

Aufgabe der Juristen ist es aber, Sachthemen zu lösen bzw. der zur Entscheidung berufenen Stelle (in der Regel dem Gericht) zur Entscheidung vorzulegen und entsprechend aufzubereiten. Auch der Richter (er ist ja auch Jurist) beschäftigt sich ausschließlich mit dem Sachkonflikt. Seine Begeisterung hält sich daher in Grenzen, wenn der Prozessbevollmächtigte seitenlange Ausführungen über die unter der Oberfläche liegenden Motive seiner Partei macht. Das Gesetz orientiert sich in aller Regel auch am reinen Sachkonflikt (nur ausnahmsweise spielen Motivationen im Gesetz eine Rolle).

Die Bearbeitung des Sachkonflikts auf juristischem Weg ist daher zur Lösung eines Konflikts denkbar ungeeignet, es sei denn, der Konflikt bestünde tatsächlich nur aus dem Sachkonflikt. Dies dürfte jedoch nur in Ausnahmefällen so sein.

Sicherlich bewirkt auch die Lösung oder Entscheidung des Sachkonflikts eine gewisse Beruhigung des Gesamtkonflikts, da im Moment das Vehikel zur Konfliktaustragung – der Sachkonflikt – wegfällt (es sei denn, man kann noch Rechtsmittel einlegen). Wie man insbesondere aus Nachbarschaftskonflikten weiß, wird es den Parteien schnell gelingen, einen neuen Sachkonflikt zu finden, um den unausgesprochenen Konflikt weiterzubetreiben.

Die Alternative zur juristischen Konfliktbearbeitung stellt die Mediation dar. Ein zentraler Punkt der Mediation ist es, die hinter dem Sachkonflikt stehenden Interessen herauszuarbeiten. Nur so ist es möglich, zu einer echten Konfliktlösung zu gelangen.

Gerfried Braune

Assessor jur. & zertifizierter Mediator Ringstr, 49, 66130 Saarbrücken, Telefon +49 6893 986047 Fax +49 6893 986049, Mobil +49 151 40 77 6556
Ein Gedanke zu „Das Eisberg-Modell oder warum Juristen Konflikte nicht lösen
  • GG 29. April 2012 um 10:45 Uhr

    Zitat „Warum Juristen Konflikte nicht lösen“
    Zitat „Weil zwar der Sachkonflikt gelöst oder entschieden ist, der eigentlich dahinter stehende, unter der Oberfläche liegende Konflikt nicht bearbeitet wurde“

    Nehmen Sie an, ein Zahnarztpatient wird aus Dritt-Interessen in Streit verwickelt, der vorher ohne Juristen und Gericht einfachst und ohne Streit geklärt werden konnte und nach Selbstbestimmungsrecht des Patienten nicht aufgetreten wäre. Nehmen Sie an,
    der Patient kann keine Hilfe finden und Aufklärung könne nur über das Gericht
    dann erfolgen – wo der Zahnarzt zum Kläger wurde. Nehmen Sie an, Zahnäzte,
    Versicherungen, Juristen und Richter wollen den Patienten mit Drohungen von der Klärung
    abhalten. Alle wissen, dass der Patient keine Schuld trägt. Alle wissen, dass eine Neubehandlung durch einen anderen Zahnarzt ohne vorherige Aufklärung desselben nicht erlaubt ist. Juristen und
    Richter wollen den Sachkonflikt nicht klären, der geklärt werden muss vor Neubehandlung. Nehmen Sie an, beide beteiligten Anwälte wissen das. Nehmen Sie an, der Patientenanwalt weiß um die Folgeprobleme für den Patienten und hilft diesem nicht. Nehmen Sie an – Andere Zahnärzte verweigern Behandlungen, da der Patient in vermeidbaren Streit gezogen wurde und diese wissen um alles Bescheid (Drittinteressen, Haftungsinteressen, finanzielle Interesse, Berufsordnungen usw.)
    nehmen Sie an, Juristen wußten / wissen darum und unternehmen nichts zur Hilfe für den Patienten,
    Jahrelang. Nehmen Sie an, der Patient zerbricht. Nehmen Sie an, Juristen und Behörden, Zahnärzte verdienen Geld am Patienten – dessen Sachkonflikt nie gelöst werden sollte und der nie mehr einen ehrlichen Zahnarzt finden wird.

    Warum lösen Juristen Sachkonflikte nicht sofort durch ehrliche Aufklärung –
    nach Patientenselbstbestimmungsrecht ? (Beweissicherung).

    Heißt Selbstbestimmung auch – nach Selbstbestimmung
    Aufklärung zu erhalten – Streit sofort beenden zu können –
    Streit und Kosten zu vermeiden –

    Warum lösen Juristen Sachkonflikte nicht –
    wobei der umgekehrte Effekt eintritt –
    Beschmutzung und Verspottung des Patienten –
    für die es keine Mediation mehr gibt –

    der womöglich „psychisch“ begrandmarkt wird –
    wobei kein Psychologe den Sachkonflikt lösen konnte – noch wird –
    (neue Zahnbehandlung) –
    noch die seelischen und existentiellen Probleme des Patienten heilt –
    die erst auftraten durch Verweigerung ehrlicher Klärung von Sachkonflikten –
    noch Stellung beziehen wird pro Patient –
    Zahnärzte usw. „mit diesem Patienten niemand mehr etwas zu tun haben will “ –
    „nichts sagen will“ – „da man Schwierigkeiten für s i c h befürchtet “ ….

    Warum klären Juristen Sachkonflikte nicht ?
    Warum lernen sie nicht, dass sie bei Unterdrückung der Klärung
    Patienten das Leben zerstören ?

    Nehmen Sie an – dass es Juristen gibt –
    die logisch sachlich begründbaren Sachkonflikt verpacken und
    umdrehen in übelste Anschuldigungen und Verdächtigungen,
    Ehrabschneidereien gegen Patienten –
    dieser Patient seelisch angeschlagen ist – keine zahnmedizinsiche Hilfe
    noch ehrliche Antworten erhält – weder im Prozess – weiß – auch danach nicht mehr –
    sich alleine schon aus diesem Grunde sich nicht mehr zu wehren weiß
    bzw. nun noch in Nebenkriegsschauplätze verwickeln muss –
    mit Absicht – um den Patienten schlecht zu machen ( durch bestimmte Juristen,
    die das als Sport und Lust ansehen ) –

    ausschließlich mit dem einen Ziel =
    die ehrliche logisch-sachliche Klärung zu unterbinden –
    wovon jeder Jurist weiß, dass sie erfolgen muß,

    ausschließlich mit dem einen Ziel =
    das schwächste Glied in der Kette ( Patient )
    noch mehr und immer mehr zu zerstören –

    Hauptsache = der Jurist gewinnt den Prozess
    für den Zahnarzt – ohne jegliche Fairness –

    ohne jemals den Sachkonflikt lösen zu lassen
    mit dem Richter.

    Warum lösen Juristen Sachkonflikte nicht –
    Warum verhalten sich bestimmte Juristen entgegen ihrem Eid ?

    Warum gilt GG und das (Patienten) Selbstbestimmungsrecht
    nicht in Prozessen mit Zahnärzten ?
    Wobei Zahnärzte aus standespolitischen und haftungsrechtlichen Interessen
    (nicht Gesetze) den vermeidbaren Konflikt auslösten ?

    Nehmen Sie an, dass es Juristen gibt, die für den hilfesuchenden Mandanten
    verdeckt Zahnarztinteressen präferieren.

    Warum wird die Bitte eines Patienten nach verbrieftem Recht – der keinen Streit will –
    sondern nur eine Beweissicherung, damit er sich in neue Behandlung begeben kann –
    von bestimmten Juristen nicht geachtet ?

    Warum ziehen Juristen Patienten in Prozesse,
    von denen sie vorher aufgrund Insiderkenntnisse wissen –
    dass weder sie – noch bei Gericht –

    zwingend notwendige Sachverhalte geklärt werden sollen ?

    Warum lassen bestimmte Juristen Patienten sinnlos quälen –
    die medizinische Hilfe brauchen ? Aus deren Insiderwissen
    wissen, dass das Recht des Patienten gebeugt
    und damit der Streit ausgelöst wurde ?

    Warum lösen bestimmte Juristen Sachkonflikte nicht ?
    Wenn dem Kläger – Zahnarzt keine ehrliche Aufklärung abverlangt wird ?
    Weil bestimmte Juristen dabei tatenlos zusehen ?
    Weil bestimmte Juristen ihren Mandanten „vergessen“ ?

    Könnte es sein, dass hier ein großer Nachholbedarf für bestimmte Juristen ist –
    ihnen deutlich zu machen –

    was -zigfacher Vertrauensmissbrauch an Patienten anrichtet –

    zuerst durch bestimmte Zahnärzte und bestimmte Gutachter –
    dann durch bestimmte Juristen …. ?

    Wohl wissend – dass der Mandant dann auch keine
    Hilfe mehr bekommt durch andere Juristen –

    Das „Spiel“ sich fortsetzt in allen Bereichen –

    a b e r der ursprüngliche Sach-Konflikt
    lebenslänglich für den Patienten bleibt ?

    Wenn hier ein Jurist liest, der erklären kann,
    warum Patienten von bestimmten Juristen gedemütigt beschämt und von
    einfachsten (konfliktvermeidenden) Lösungen abgehalten werden –
    aus (dem Patienten nicht bekannt gewesenen Mechanismen) u. a.
    = standespolitische Interesse
    = finanzielle Interessen
    = Berufsordnungen
    = haftungsrechtliche Interessen
    = nicht ehrlich sein müssen ( dürfen ! sollen ! )

    obwohl Juristen wissen, dass Patienten ausschließlich durch die
    vorgenannte Drittinteressen in Probleme gebracht werden –
    das Patientenselbstbestimmungsrecht von Dritten
    aberkannt wurde –

    und lassen die Patienten trotzdem alleine ?
    Dürfen Patienten alleine lassen –

    mit der Nichtaufklärung von Sachkonflikten –
    im (vermeidbaren) Gerichtsprozess –

    ?

    Und unternehmen nichts – dass derartige Konflikte gar nicht auftreten können ?

    Gilt für Juristen nicht GG und lösen bestimmte Juristen deswegen auch
    Sachkonflikte nicht ?

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