Das Designerstück beim Discounter
Vor allem in der angelsächsischen Anwaltsliteratur wird viel über „commoditization“ geschrieben (und wohl auch unter den Anwälten viel darüber gesprochen und diskutiert). Commodity ist letztlich ein Massenprodukt, auf die Dienstleistung bezogen eine standardisierte möglichst automatisierte Dienstleistung. Es geht darum, dass anwaltliche Teilleistungen letztlich eben standardisiert werden und dann vom Mandanten abgerufen werden können.
Dies ist eine Entwicklung, die in unserem (deutschen) Rechtssystem zumindest noch nicht spürbar ist. Ich denke aber, das wird auch auf die deutsche Anwaltschaft zukommen.
Einmal verlangen die Mandanten vermehrt nach Möglichkeit eine Anwaltsleistung zum Discounterpreis. Der Discounter – und das sollten auch die Mandanten bedenken – liefert aber nur Commodities, also nur Massenware. Das Designer-Einzelstück wird man beim Discounter vergebens suchen. Dies gilt um so mehr, als die Mandanten dann noch erwarten, das das Designerstück passgenau eingebaut wird und dass man für alle Schäden haftet, wenn das Designerstück irgendjemandem nicht gefällt. Solche Ware kann und wird Aldi (Lidl, Netto, Ikea und wie sie alle heißen) nicht liefern, vor allem nicht zu einem niedrigen Preis. Es wird daher auch den Anwälten nichts anderes übrig bleiben, bei (von den Mandanten gewünschten) Billigangeboten eben nur Commodity zu liefern. Das wird man dem Mandanten erklären müssen und er kann dann entscheiden, ob er das Designerstück, sprich eine individuelle anwaltliche Beratung und Vertretung zu einem angemessenen Preis, oder die Massenware haben will.
Hieran ändert auch unser Vergütungsrecht nichts (weesentliches). Zum einen ist im außergerichtlichen Bereich ja eine Vergütung ohnehin zu vereinbaren. Aber auch im gerichtlichen Bereich wird sich der eine oder andere überlegen, ob er nicht den Anwalt nur die Schriftsätze machen lassen will um die Verhandlungsgebühr zu sparen. Zudem bewegen wir uns ja ohnehin durch die Verweigerung der Politik, die Vergütungssätze nach 18 Jahren endlich einmal den Realitäten anzupassen, in Richtung Commodity, da man bei vielen Streitwerten eine individuelle (Designer-)Dienstleistung nicht mehr kostendeckend anbieten kann.
Ein zweiter Grund ist, dass juristisches und auch anwaltliches Wissen, d.h. praktisches Verfahrenswissen, heute im World wide Web ohne große Mühen zu finden sind. Bedenkt man, dass allein auf Jurablogs über 550 juristische Blogs versammelt sind, die alle ihr Wissen mit anderen – nicht zuletzt mit potentiellen Mandanten – teilen. Fast alle Gesetze findet man im Netz und auch spezielle juristische Suchmaschinen (z.B. kjur). Das bedeutet, dass ein einigermaßen intelligenter Mandant ohne weiteres im Netz eine Vielzahl von Informationen zu seinem Fall findet.
Einzig aufpassen muss er, dass das selbstgezimmerte Designerstück dann nicht krumm und schief wird. Deshalb bleibt es sinnvoll, sich zumindest für einen Pauschalpreis beraten zu lassen. Aber auch das ist dann letztlich eine Commodity-Dienstleistung.