Das böse Erwachen
Der Kollege Hänsch berichtet hier von einer überaus netten Mandantin, die dann das Mandat für einen Spottpreis beendet haben wollte. Aus dem Blogpost entnehme ich, dass hier die Mandantin wohl schon auf die entstehenden Vergütungsforderungen hingewiesen wurde. Bei dem im Post erwähnten Nachfolger scheint das nicht unbedingt der Fall gewesen zu sein.
Es hat mich nochmals daran erinnert, dass nach wie vor viele Rechtsanwälte es scheuen, bei einem Mandats-Erstgespräch klar und deutlich auf die zu erwartenden Kosten hinzuweisen. Ich kenne das aus meiner früheren Tätigkeit als Rechtsanwalt. Auf der einen Seite befürchtet man den Widerstand des Mandanten, wenn man die entstehenden Kosten offenlegt. Zum anderen fehlt oft das Bewusstsein für den Wert der eigenen Tätigkeit.
Tatsache ist aber, dass das Mandatsverhältnis sich in der Regel nicht gerade positiv entwickelt, wenn man erst später eine für den Mandanten unerwartet hohe Rechnung präsentiert. Die dadurch eintretende Enttäuschung beim Mandanten ist oft nicht mehr wirklich zu heilen. Die unangenehmen Nachrichten sollte der Mandant daher gleich am Anfang erfahren. Es gibt dann zwei Möglichkeiten: Entweder er lässt die Sache sein oder geht zu einem anderen (vermeintlich billigeren) Anwalt. Dann lassen Sie ihn ziehen. Die andere Möglichkeit ist, dass er Ihnen das Mandat erteilt. Das tut er dann im Bewusstsein, was Ihre Arbeit wert ist. Denn Sie haben dann auch die Möglichkeit, in nicht angespannter Atmosphäre darzulegen, wie sich die Vergütung bemisst. Wenn Sie erst eine Überraschungsrechnung präsentiert haben, ist der Mandant meist nicht mehr so geneigt, Ihren Erklärungen zu lauschen.
Ein paar Tipps:
- Präsentieren Sie Ihre Vergütungsforderung ohne schlechtes Gewissen
Nur wenn Sie selbstbewusst und mit fester Stimme Ihre Vergütung fordern, wird der Mandant im Zweifel nicht zu verhandeln versuchen. - Machen Sie klar, dass Sie nicht bereit sind, über die Höhe der Vergütung zu verhandeln.
Das fällt dann relativ leicht, wenn Sie nach dem RVG abrechnen. Dann können Sie auf die gesetzlichen Regelungen verweisen. Auch bei einer Honorarvereinbarung sollten Sie klar machen, dass Sie den Betrag kalkuliert haben und daher nicht billiger arbeiten können. - Überlegen Sie besser mit dem Mandanten, wie er es ermöglichen kann, die Vergütung aufzubringen.
Und eins sollten Sie sich immer wieder klar machen: Was nichts (oder wenig) kostet, ist auch nichts wert.