Da scheint was noch nicht angekommen zu sein
Kürzlich bin ich beim Telefonverzeichnis des Landgerichts Saarbrücken über den Eintrag „Mediationsgeschäftsstelle“ gestolpert. Haben die das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung noch nicht gelesen? Seit Inkrafttreten des Gesetzes am 26.07.2012 gibt es keine Mediation bei Gericht mehr. Im richterlichen Geschäftsverteilungsplan sind zwar Güterichter und eine Güterichtergeschäftsstelle aufgeführt, im Telefonverzeichnis existiert sie allerdings nicht.
Überhaupt exisiteren die Güterichter offenbar erst seit dem Geschäftsverteilungsplan 2014. Vorher war auch das Projekt Güterichter noch als Projekt Mediation aufgeführt, wobei die gleiche Richterin zuständig war.
Völlig ungeklärt scheint zu sein, über welche Voraussetzungen ein Richter verfügen muss, um als Güterichter tätig zu sein.
Letztlich halte ich es ohnehin für Unsinn, den Güterichter einschließlich Mediation am Gericht tätig sein zu lassen. Zum einen begegnet es nicht nur bei mir erheblichen rechtlichen bedenken, dass der Staat eine Dienstleistung für lau anbietet (es fallen keinerlei Gerichtskosten an), die von einer genügenden Anzahl professioneller gut ausgebildeter Mediatoren am freien Markt ebenfalls angeboten werden (und die Mediatoren leiden bekanntermaßen nicht gerade unter Überlastung durch zu viele Aufträge). Der Staat darf nicht einfach in fremden Gärten wildern, auch wenn es den Justizministern gut gefällt. Zum anderen wird die Justiz hierdurch in keiner Weise entlastet. Zum einen müssen die Güterichter, wenn sie denn Mediation anbieten wollen (sollen), über eine entsprechende Ausbildung verfügen (nach Mediationsgesetz bzw. der hierzu im Entwurf vorliegenden Verordnung) mindestens mit 120 Stunden. Zudem müssen die Güterichter für die Güterichtertätigkeit auch entsprechende freigestellt werden und können ihre normale richterliche Tätigkeit in dieser Zeit nicht ausüben. Wenn man bedenkt, dass eine Mediation sicherlich nicht innerhalb weniger Stunden erledigt ist (wenn man es denn ernst nimmt und nicht nur zu Vergleichen prügelt), so kann man eine Kostenersparnis nicht entdecken.
Also liebe Justizminister sucht euch andere Spielplätze zur Profilierung!