Kategorie: Zivilrecht

Bundesgerichtshof: Zustellung nach 13 Monaten immer noch „demnächst“

Die rechtzeitige Einreichung eines Güteantrages hemmt die Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen fehlerhafter Anlageberatung auch dann, wenn die Bekanntgabe des Antrags durch die Gütestelle erst 13 Monate später veranlasst wird. Dies hat der für das Bank- und Börsenrecht zuständige XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs in einem Urteil vom 22.09.2009 (Aktenzeichen XI ZR 230/08) entschieden.

Auffahrunfall und Fahrspurwechsel auf der Autobahn

Mit der Frage Fahrspurwechsel und Auffahrunfall auf der Autobahn hatte sich das Saarländische Oberlandesgericht auseinanderzusetzen. Unstreitig war der Widerbeklagte mit dem Fahrzeug der Klägerin auf das Fahrzeug des Beklagten aufgefahren, der infolge eines Wolkenbruchs die Autobahn recht langsam befuhr. Streitig war, wie lange vor dem Auffahrunfall der Beklagte von der rechten Spur auf die Überholspur

Hunderudel erschreckt Pferd – wer haftet?

Der Kläger wollte mit einigen anderen Reitern mit seinem Pferd vom Reiterhof der Beklagten aus ausreiten. Die Beklagte ließ ihre drei Hunde aus dem Zwinger, damit sie die Reiter bei dem Ausritt begleiten könnten. Es ist streitig, ob jetzt oder, als die drei Hunde noch einmal in den Hof zurückliefen, das Pferd des Klägers bockte

Ausgerutscht in der Disko

Auf einer Lache Flüssigkeit, die sich vor einem Boxautomaten in einer Diskothek befand, rutschte ein Besucher der Diskothek aus und verletzte sich an den dort liegenden Glasscherben schwer. Der verletzte Besucher verklagte die Betreiber der Diskothek auf Schadensersatz und bekam sowohl vom Landgericht als auch vom Oberlandesgericht Karlsruhe Recht.

Zahlung einer Sonderumlage der Wohnungseigentümer

Der Erwerber einer Eigentumswohnung im Wege der Zwangsversteigerung ist auch dann zur Zahlung der nach dem Eigentumserwerb fällig gewordenen Raten einer Sonderumlage verpflichtet, wenn diese bereits vor dem Erwerb beschlossen wurde. Das ist der Leitsatz einer Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken vom 27.5.2009 (Aktenzeichen 5 S 26/08).
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