Wahrnehmung widerstreitender Interessen führt nicht zur Unwirksamkeit der Prozessvollmacht
Mit der Frage, ob die dem Rechtsanwalt erteilte Prozessvollmacht wirksam ist, wenn der Rechtsanwalt das Mandat wegen widerstreitender Interessen (§ 43a Abs. 4 BRAO) nicht hätte annehmen dürfen, hat sich der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 14. Mai 2009 (Aktenzeichen IX ZR 60/08) auseinandergesetzt.