Kategorie: Verwaltungsrecht

Es lebe die gute Nachbarschaft

Die lieben Nachbarn sorgen leider allzu oft dafür, dass die Gerichte (oft unnötig) beschäftigt werden. Das Verwaltungsgericht Saarlouis musste nun mit deutlichen Worten auch der Bauaufsichtsbehörde ins Stammbuch schreiben, dass sie sich nicht zum Büttel eines verfeindeten Nachbarn macht.

Man kann’s ja mal versuchen

Der Vater eines behinderten Sohnes, der vollstationär in einer speziellen Jugendhilfeeinrichtung aufgenommen war, hatte eine – wie er meinte – gute Idee. Er musste nämlich einen monatlichen Kostenbeitrag von 635 € zahlen. Grundlage hierfür war das Nettoeinkommen, das nach der Steuerklasse III berechnet wurde. Die Ehefrau war nur in geringem Umfang erwerbstätig und hatte die

Wer im Glashaus sitzt …

… sollte nicht mit Steinen werfen. Dieser Spruch gilt auch im Verwaltungsrecht, wenn es um die Baugenehmigung des Nachbarn geht.Nachbarn geht. Das meinte auch das Verwaltungsgericht Saarlouis in einem Beschluss vom 23.08.2012 (Aktenzeichen 5 L 617/12).
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