Kategorie: Verkehrsrecht

Von Radfahrern sollte man sich als Autofahrer fern halten

1. Nach Änderung des § 7 Abs. 2 StVG durch das Zweite Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften ist bei Verkehrsunfällen mit Beteiligung von Kraftfahrzeugen und erwachsenen, nicht hilfsbedürftigen Radfahrern ein vollständiger Haftungsausschluss nur noch in besonderen Einzelfällen möglich, insbesondere dann, wenn der einfachen Betriebsgefahr des Kraftfahrzeughalters ein grob verkehrswidriges Verhalten des Radfahrers gegenübersteht. 2. Grobes

Schlafkutschieren statt Schlafwandeln?

Eine recht innovative Verteidigungsstrategie hatte ein Verkehrsteilnehmer in Oregon in den USA. Er war bei Autofahren mit eine Blutalkoholgehalt, das fast das Doppelte des Zulässigen erreichte, erwischt worden. Vor Gericht verteidigte er sich damit, dass er im Schlaf mit seinem Auto gefahren sei. Er sei Schlafwandler (in dem Fall zum Schlafkutschierer mutiert). Der Richter ließ

Na dann lassen Sie mal Ihren Führerschein gleich da

Was so ein richtiger Alkohol-Junkie ist, der schreckt auch nicht davor zurück, betrunken zur Polizei zu fahren. So geschehen in Türkismühle, wie die Saarbrücker Zeitung  auf Facebook berichtet. Eigentlich wollte ein aus der saarländischen Gemeinde Nonnweiler stammende Mann im benachbarten Türkismühle zur Polizei, um dort ein Formular zu unterschreiben. Er war nämlich einige Tage zuvor

Mathe für Polizisten!

Auf Youtube macht in den USA derzeit ein Video die Runde, in dem sich ein Polizist mehr als blamiert. Der Polizist hielt ausgerechnet einen Physikstudenten wegen einer Alkoholkontrolle an und ließ ihn blasen. Das Gerät zeigte einen Alkoholgehalt von 0,018 an. Der Polizist warf dem Jurastudenten vor, dass er den zulässigen BAK von 0,08 um

Die Versicherung wollte es aber wissen

Am 14.11.2009 sollte sich auf dem Großen Markt in Saarlouis, einem sehr belebten Parkplatz mitten in der City, ein Verkehrsunfall dergestalt stattgefunden haben, dass der Fahrer eines Dienstfahrzeugs beim Ausparken das ordnungsgemäß abgestellte Fahrzeug des Klägers beschädigt hatte. Die Versicherung bestritt, dass sich der Unfall überhaupt ereignet habe und dass der Kläger überhaupt Eigentümer des

Wenn’s beim Wenden kracht

…wer zahlt dann wem die Schäden? Mit dieser Frage musste sich das Saarländische Oberlandesgericht in Saarbrücken in einem Verfahren 4 U 382/11 – 118 (Urteil vom 31.01.2013) befassen. Ein PKW-Fahrer war mit einem Fahrzeug an einer T-Einmündung in die einmündende Straße hineingefahren und wollte hinter dem im Einmündungsbereich befindlichen Zebrastreifen und einer Verkehrsinsel wenden. Deshalb
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner