Kosten eines Zivilprozesses als außergewöhnliche Belastungen
In einem Urteil vom 12.05.2011 hat der 6. Senat des Bundesfinanzhofs seine bisherige Rechtsprechung zur Anerkennung von Kosten eines Zivilprozesses als außergewöhnliche Belastung im Rahmen der Einkommensteuer geändert. Bisher konnten die Kosten eines Zivilprozesses nur dann als zwangsläufige Aufwendungen anerkannt werden, wenn der Prozess existenziell wichtige Bereiche oder den Kernbereich menschlichen Lebens berührte. Trotz der