Kategorie: Steuerrecht

Kosten eines Zivilprozesses als außergewöhnliche Belastungen

In einem Urteil vom 12.05.2011 hat der 6. Senat des Bundesfinanzhofs seine bisherige Rechtsprechung zur Anerkennung von Kosten eines Zivilprozesses als außergewöhnliche Belastung im Rahmen der Einkommensteuer geändert. Bisher konnten die Kosten eines Zivilprozesses nur dann als zwangsläufige Aufwendungen anerkannt werden, wenn der Prozess existenziell wichtige Bereiche oder den Kernbereich menschlichen Lebens berührte. Trotz der

BFH: Schulcafeteria des Fördervereins nicht umsatzsteuerfrei

In einem heute veröffentlichten Urteil hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Umsätze aus der entgeltlichen Verpflegung von Lehrern und Schülern einer Ganztagesschule durch einen privaten Förderverein der Umsatzsteuer unterliegen.Kläger war ein Förderverein von Eltern eines Gymnasiums. Dieser Förderverein hatte eine Cafeteria eingerichtet, um den Schülern und Lehrern ein Mittagessen zu bieten. Das war notwendig worden,
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