Kategorie: Steuerrecht

Schlechte Nachrichten für Pferdehalter

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass die von der Stadt Bad Sooden-Allendorf erhobene Pferdesteuer rechtens ist. Gegen die Steuersatzung hatten mehrere Pferdehalter und ein eingetragener Verein einen Normenkontrollantrag beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof mit dem Ziel gestellt, die Satzung für unwirksam zu erklären. Den Antrag hat der Verwaltungsgerichtshof ohne mündliche Verhandlung nun zurückgewiesen.

Die Umsatzsteuer aus der Verteidigerrechnung kann ich nicht als Vorsteuer abziehen

Auch wenn der Verteidiger wegen eines Vorwurfs tätig wird, der im Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit steht, kann der Unternehmer die auf die Verteidigerkosten entfallende Mehrwertsteuer nicht als Vorsteuer absetzen. Das hat der Bundesfinanzhof in einem Urteil vom 11.04.2013 entschieden, nachdem er diese Frage zuvor dem dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt hatte. Es war die Frage,

Kein ernstlicher Zweifel

Hier hatte ich einmal über die Idee gepostet, dass ein Hundehalter gegen den Hundesteuerbescheid geklagt hatte, weil er meinte, Hundesteuer sei keine örtliche Aufwandssteuer. Heutzutage fehle der örtliche Bezug, weil Hunde über die Gemeindegrenzen hinweg mitgenommen würden.

Keine steuerliche Außenprüfung aus Rache

Wahrscheinlich nur, weil ein Rechtsanwalt einen Beamten des Finanzamtes wegen Mobbings durch den Vorsteher des Finanzamtes vertreten hatte, wurde gegen ihn eine Prüfungsanordnung erlassen. Der Rechtsanwalt hatte nachvollziehbar dargelegt, dass seine steuerlichen Verhältnisse seit Jahren unverändert und bekannt seien. Zwei weitere Mandanten von ihm hätten sich mit entsprechenden Vorwürfen an den Petitionsausschuss gewandt und Erfolg

Keine Sklaven?

Diese Frage stellt sich, wenn man die Überschrift der Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs vom heutigen Tage liest: „Fußballspieler als Wirtschaftsgut“

Hauptgewinn vom Finanzamt

Wie die Saarbrücker Zeitung heute berichtet, verschaffte das Finanzamt Saarbrücken einem Steuerpflichtigen aus dem Saarland einen Hauptgewinn in Höhe von circa 85.000 €. Was war geschehen? Ein Finanzbeamter hatte bei der Eingabe der Vorauszahlungen das Komma versehentlich ein wenig verschoben und so die Vorauszahlungen verzehnfacht. Es kam nun eine Steuererstattung von fast 71.000 € heraus

Doch keine Kosten eines Prozesses als außergewöhnliche Belastungen ?!

Am 12.5.2011 hatte der Bundesfinanzhof seine bisherige restriktive Rechtsprechung zur Anerkennung von Kosten eines Zivilprozesses aufgegeben und entschieden, dass Kosten eines Zivilprozesses dann als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden können, wenn der Zivilprozess nicht völlig aussichtslos ist und auch im Hinblick auf das Kostenrisiko nicht mutwillig (Urteil vom 12. Mai 2011 – VI R 42/10, siehe
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