Kategorie: Sozialrecht

Man lernt immer wieder dazu

Heute habe ich eine Fortbildung für angehende Führungskräfte im Bereich Arbeitsrecht gehalten. Bei der Behandlung des besonderen Kündigungsschutzes für schwerbehinderte Menschen kam dann die Frage, die ich nicht aus dem Stegreif beantworten konnte: wie ist das mit der Kündigung eines schwerbehinderten Menschen in der Probezeit?

Nein, den Friseur und die Businesskleider bezahlen wir nicht!

Weil sie eine Halbtagsbeschäftigung bei der Deutschen Vermögensberatung AG gefunden hatte, verlangte eine alleinerziehende Mutter, dass die Aufwendungen für die Businesskleidung und die Friseurbesuche von dem zu berücksichtigenden Einkommen bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II abgezogen werden. Die beiden Vorinstanzen hatten einen Abzug unter Hinweis darauf, dass diese Aufwendungen auch nicht als Werbungskosten steuerlich absetzbar
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