Kategorie: Mediation

Nein, mein Lieblingsspielzeug gebe ich nicht her!

So denken offenbar die Justizminister der Länder. Anders ist es nicht zu verstehen, dass der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung (MediationsG) an den Vermittlungsausschuss überwiesen hat und damit die Verkündung und das Inkrafttreten des Gesetzes erst einmal zumindest verzögert hat. Die Länder reiben

Es kennen heißt nicht es zu tun

Das trifft vor allem auf die Mediation zu. Mediation ist mittlerweile (als ich vor 16 Jahren mit Mediation begann, musste ich jedem erklären, dass es sich nicht um Entspannungsmethoden geht) weitgehend bekannt. Laut Umfragen des Instituts für Demoskopie in Allensbach stieg der Bekanntheitsgrad von Mediation als Konfliktlösungsinstrument von 57% im Jahr 2010 auf 65% im

Wenn Unverstand Schule macht

Anders kann man es kaum bezeichnen, wenn nun nach einem Bericht der Ostsee-Zeitung die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Schleswig-Holstein, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg den Vermittlungsausschuss wegen des Mediationsgesetzes angerufen haben. Grund hierfür ist, dass die gerichtsinterne Mediation nach dem vom Bundestag (einstimmig) verabschiedeten Gesetz wegfällt zugunsten eines erweiterten Güterichtermodells.

Wer kennt Mediation noch nicht?

Nun ca. 35 % der Bundesbürger ab 16 Jahren, so der Roland-Rechtsreport 2011. Also haben immerhin 65 % der Bevölkerung bereits etwas von Mediation gehört. Im Rechtsreport 2010 waren es nur 57 % der Bundesbürger, die Mediation nicht mit Meditation verwechselten.

Der (die) unsichtbare Dritte…

…oder noch mehr Unsichtbare sitzen oft mit am Tisch in der Mediationssitzung. Meistens wird das aber nicht wirklich von den Beteiligten ausgesprochen. Da sind oft die neuen Partner in einer Trennungs- und Scheidungsmediation, die mit in die Mediation hineinregieren oder die Eltern oder der Bekanntenkreis mit guten Ratschlägen.

Qualität in der Mediation

Auch in der Mediation sollten Qualitätsstandards eingehalten werden, auch wenn die Qualität der Mediation an sich, also das Wirken und Können des Mediators einer Qualitätsmessung nur schwer zugänglich ist (ein Manko fast aller Qualitätsmanagementsysteme im Dienstleistungsbereich). Dies gilt um so mehr, als das neue Mediationsgesetz auch neue Anforderungen stellt. Ich habe einmal einen Ablauf für

Mediation: Gibt es immer eine Win-Win-Lösung?

Natürlich nicht! Es wäre vermessen, als Mediator zu behaupten, dass es für jeden Konflikt eine Win-Win-Lösung gibt (das ist eine Lösung, bei der beide Seiten gewinnen). Überall dort, wo es um Verteilungskonflikte geht und die Ressourcen tatsächlich begrenzt und knapp sind, wird es nicht möglich sein, eine Win-Win-Lösung herbeizuführen.

Mediation ersetzt Schlichtung

Vereinbaren zwei Rechtsanwälte in einem Untermietvertrag über Kanzleiräume, dass für den Fall unüberbrückbarer Differenzen zunächst eine Schlichtung durch die zuständige Anwaltskammer versucht werden soll, kann die auf Zahlung rückständiger Untermiete gerichtete Klage trotz unterbliebener Schlichtung durch die Anwaltskammer zulässig sein, wenn in zweiter Instanz ein richterlicher Mediationsversuch unternommen worden ist.
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