Kategorie: Mediation

Das Umgangsrecht in der Mediation

Das Umgangsrecht ist in der Trennungs- und Scheidungsmediation oft Gegenstand des Mediationsverfahrens. Hier gilt es, die Interessen der beiden Elternteile und die Interessen/das Wohl der Kinder unter einen Hut zu bringen.

Das Sorgerecht in der Mediation

Das Sorgerecht insgesamt wird selten Gegenstand der Mediation sein, da es ja auch nach Trennung und Scheidung in der Regel beim gemeinsamen Sorgerecht bleibt und nur selten Paare in der Mediation diese Grundsatzentscheidung des Gesetzgebers zur elterlichen Sorge in Frage stellen. Dies kann allenfalls dann Thema werden, wenn ein Elternteil aufgrund besonderer Umstände an der

Juristische Reaktanz

Mediation ist in der Bevölkerung nach dem Roland Rechtsreport relativ bekannt (65 % der Erwachsenen kennen Mediation). Von diesen wird Mediation als sehr positiv bewertet. Die Mehrheit würde auch die Mediation einem Gerichtsverfahren vorziehen. Auch nach der PWC-Studie „Konfliktbearbeitungsverfahren im Vergleich“ liegt Mediation von den Vorteilswerten an zweiter Stelle nach der Verhandlung, während das Gerichtsverfahren

Einigungsgebühr bei Vereinbarung eines Mediationsverfahrens?

Im Rahmen eines Umgangsrechtsstreits hatten die Kindeseltern vor dem Familiengericht eine Vereinbarung getroffen, eine Mediation mit dem Ziel der Herbeiführung des Umgangs entsprechend der bereits vorhandenen Umgangsregelung durchzuführen. Das Familiengericht hat sodann durch in der mündlichen Verhandlung verkündeten Beschluss die Lebensberatung mit der Mediation zwischen dem Antragsteller und der Antragsgegnerin beauftragt mit dem Ziel, das

Wirklich bisher nur ein Urteil?

Die Haftung des Mediators scheint bisher ein weitgehend unbearbeitetes Feld der Juristerei zu sein. Jedenfalls habe ich bei meiner Recherche (nicht zuletzt auch für die von mir angebotene Ausbildung zum „Mediatorin, Mediator im Unternehmen (IHK)“) sonst keine Urteile gefunden, außer einem Urteil des Amtsgerichts Lübeck vom 29.09.2006 (Aktenzeichen 24 C 1853/06).

Mediation am Bau

Baustreitigkeiten haben ein immanentes Problem: Sie dauern zu lange. Gerade bei größeren Baumaßnahmen hat man in aller Regel nicht die Zeit, erst ein langes Gerichtsverfahren mit Beweisaufnahme durch Sachverständige abzuwarten. Oft bedarf es kurzfristiger Entscheidungen, die mit den herkömmlichen juristischen Maßnahmen nicht zu schaffen sind. Selbst ein selbstständiges Beweisverfahen bei Gericht dauert mit der Einholung

Ein Ziel sollte man haben

…oder mehrere. Das Problem vieler Konflikte ist es, dass die eigenen Ziele nicht klar sind. Es ist dann Aufgabe des Mediators, in der Mediation die Beteiligten dabei zu unterstützen, über ihre Ziele klar zu werden. Klar ist nur eins: Der Anspruch ist nicht das Ziel!

Du hast angefangen!

Eigentlich ist die Frage, wer angefangen hat, für einen Mediator absolut irrelevant. Auch die Beantwortung dieser Frage würde keinen Deut zur Lösung eines Konflikts beitragen. In der Regel (von Ausnahmen abgesehen) lässt sich diese Frage auch nicht wirklich beantworten.
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