Kategorie: Mediation

Könnte das ein Missverständnis sein?

219 Seiten Evaluationsbericht zum Mediationsgesetz sind nicht so schnell zu lesen und nachzuvollziehen. Aber ein Punkt ist mir ins Auge gefallen. Es geht um die Frage: „Wie sind die von Ihnen durchgeführten Mediationen üblicherweise gelaufen?“

So geht es nicht, Frau Rechtsanwalts-Mediatorin!

In der neuen Zeitschrift für Konfliktmanagement bin ich auf das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 26.01.2017 (11 U 4/16) gestoßen. Es geht um die Haftung einer Anwaltsmediatorin. Ein scheidungswilliges Ehepaar wandte sich an die Anwaltsmediatorin, weil sie sich einvernehmlich und kostengünstig scheiden lassen wollten. Die Mediatorin schloss mit den Eheleuten einen Mediationsvertrag und forderte u.a. die

Phasen der Mediation im Bild: Phase 3: Die Konflikterhellung

Die Phase der Konflikterhellung ist die zentrale Phase der Mediation. Die/der Mediator/in führen die Medianden weg von den Positionen hin zu den dahinter stehenden Interessen. Die in dieser Phase herausgearbeiteten Interessen sind die Basis, um Lösungsvorschläge zu entwickeln. Der/dem Mediator/in sollte es bis dahin gelungen sein, das Vertrauen zwischen den Parteien insoweit (wieder-)herzustellen, dass Raum

Phase 2 der Mediaton: Mehr als Themensammlung

Oft wird die zweite Phase der Mediation als Themensammlung bezeichnet. Als ich meine Mediationsausbildung absolvierte (das ist immerhin schon mehr als 20 Jahre her), wurde diese Phase noch als Konfliktdarstellung gelehrt. Beide Bezeichnungen haben wohl ihre Berechtigung.
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