Kategorie: Hunderecht

Anschnallpflicht für Hunde?

…besteht nicht. Allerdings stellt ein Hund im Auto in der Straßenverkehrsordnung eine Ladung dar, die so zu verstauen und zu sichern ist, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können (§ 22 StVO). Ferner regelt § 23 StVO, dass der Fahrzeugführer dafür verantwortlich

shit happens

Immer wieder ein Ärgernis: das Hundehäufchen. In rechtlicher Sicht? Meistens ist in den Polizeisatzungen der Gemeinden oder Kreise festgelegt, dass der Hundehalter die Hinterlassenschaft seines Vierbeiners zu entsorgen hat. In Saarbrücken zum Beispiel muss ein Hundeführer sogar entsprechende Tütchen mit sich führen, sonst gibt es ein Bußgeld. Teilweise ist den Hunden sogar untersagt, ein Häufchen

Die Haftung des Hundehalters

Die Haftung des Hundehalters für von dem Hund verurssachte Schäden ergibt sich aus § 833 BGB.  Hundehalter ist, wer die Bestimmungmacht über den Hund hat, aus eigenem Interesse für die Kosten des Hudnes aufkommt, den allgemeinen Wert und Nutzen des Hudnes für sich in Anspruch nimmt und das Risiko des Verlustes trägt. Dies ist unabhängig

Leinenzwang

Es war wieder einmal soweit:  Beim Spazierengehen mit meinen beiden Hunden wurde ich von einem Besserwisser belehrt, dass Hunde nicht unangeleint in der Natur und im Wald laufen dürften. Auf meine Rückfrage, wo das denn stehe, bekam ich die bereits bekannte Antwort, ich solle doch mal ins Gesetz (welches?) sehen. Daher hier zur Klarstellung:
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