Kategorie: Arbeitsrecht

18 Monate Kündigungsfrist?

Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer war eine 18-monatige Kündigungsfrist im Vertrag vereinbart. Es handelte sich um einen Einkaufsleiter Einkauf International einer europaweit tätigen Supermarktkette. Nun hatte er zum nächstmöglichen Termin gekündigt. Der Arbeitgeber stellte ihn unter Fortzahlung der Bezüge von der Arbeitsleistung frei. Der Einkaufsleiter wollte wohl nicht 18 Monate nichts tun und klagte auf Feststellung,

Ehrenamt ist kein Arbeitsverhältnis

In seiner heutigen Entscheidung (Aktenzeichen 10 AZR 499/11) musste sich das Bundesarbeitsgericht mit der Frage auseinandersetzen, ob ein Ehrenamtler Kündigungsschutzklage einreichen kann, wenn seine ehrenamtliche Tätigkeit nicht mehr benötigt wird.

Ist unser Arbeitsrecht noch zeitgemäß?

Nein! Ich will nicht das gesamte Arbeitsrecht zur Diskussion stellen. Es passt nach wie vor auf die meisten Arbeitsverhältnisse. Mir geht es um den Zeitbezug des Arbeits- und Dienstvertrages. Bekanntlich grenzt man ja Werk- und Dienst- bzw. Arbeitsverträge danach ab, dass der Werkvertrag ergebnisbezogen ist, während beim Arbeits- und Dienstvertrag das Zeitmoment im Vordergrund steht.

Nach Schwerbehinderteneigenschaft befragt – falsch geantwortet = kein Kündigungsschutz

Verschweigt der Arbeitnehmer bei der Einstellung auf entsprechende Frage seine Schwerbehinderung kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag zumindest dann nicht wegen Täuschung anfechten wenn die Falschbeantwortung der Frage für den Abschluss des Arbeitsvertrages nicht ursächlich war (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 7. Juli 2011 – 2 AZR 396/10).

Kein Aufwendungsersatz für das häusliche Arbeitszimmer für Lehrer

Keinen Aufwendungsersatz für das häusliche Arbeitszimmer durch das Land billigte das Bundesarbeitsgericht einem Lehrer zu. Der angestellte Lehrer einer Hauptschule verlangte von seinem Arbeitgeber Aufwendungsersatz für die Nutzung des Arbeitszimmers sowie für die Ausstattung mit Computer, Regalen etc., nachdem durch das Steueränderungsgesetz 2007 die Absetzbarkeit von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer entfiel. Wie schon die

Neue Arbeitszeitmodelle und Vergütung

Für viele Arbeitgeber ist es gerade in Zeiten schwankender Konjunktur von Interesse, die fixen Lohnkosten möglichst gering zu halten. Auf der anderen Seite besteht ein ebenso großes Interesse, die Stammbelegschaft zu halten, da der Einarbeitungsaufwand für neue Mitarbeiter ebenfalls kostenintensiv ist. Der Weg hierzu sind flexible Arbeitszeiten, die den jeweiligen Auslastungen des Unternehmens angepasst sind.

Freiwillige Sonderzahlungen und der Gleichbehandlungsgrundsatz

Auch wenn ein Arbeitgeber frei entscheiden kann, ob und unter welchen Voraussetzungen er seinen Arbeitnehmern Sonderzahlungen leistet, wenn er hierzu nicht aufgrund von Tarifverträgen gebunden ist, so ist er doch an den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz gebunden. Dies hat das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 5. August 2009 (Aktenzeichen 10 AZR 666/08) entschieden. (siehe Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts vom 5.8.2009)
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner