Nach Bendigung des Arbeitsverhältnisses kann man auf die Urlaubsabgeltung verzichten
Ein Arbeitnehmer, der seit Januar 2006 arbeitsunfähig erkrankt war, bekam am 26.11.2008 seine Kündigung zum 30.06.2009. Im Kündigungsrechtsstreit schlossen die Parteien am 29.6.2010 einen Vergleich. Demnach wurde das Arbeitsverhältnis zum 30.6.2009 aufgelöst, der Arbeitnehmer erhielt eine Abfindung von 11.500 €. Mit der Erfüllung dieses Vergleichs sollten alle wechselseitigen finanziellen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, gleich ob