Kategorie: Anwaltsvergütung

Das darf der Anwalt nicht vergessen…

…schon im eigenen Interesse: Vor Abschluss eines Vergleichs mit Vergleichsüberhang auch dafür Prozesskostenhilfe zu beantragen. Das hatte ein Anwalt in dem vom Oberverwaltungsgericht Saarlouis (Beschluss vom 08.01.2013 Aktenzeichen 1 D 332/12)  entschiedenen Fall wohl vergessen.

Wenigstens ein kleines Vergütungspflaster

Wir alle wissen, wie überaus lukrativ Beratungshilfemandate sind. Ebenso wissen wir, wie gern die Rechtspfleger noch an dem ohnehin minimalen Gebührenaufkommen herum schnippeln. So erging es auch einem Rechtsanwalt, dessen Mandanten das Amtsgericht Kirchheim/Teck einen Beratungshilfeschein für die Angelegenheiten „Trennung, Scheidung und Folgesachen“ erteilt hatte. Der Anwalt hatte seinen Mandanten zur Scheidung, zum persönlichen Verhältnis

Das kennen wir doch!

Das Amtsgericht Wiesbaden musste sich in einem am 08.08.2012 durch Urteil entschiedenen Rechtsstreit (Aktenzeichen 91 C 582/12 (18) ) mal wieder mit einem zahlungsunwilligen (und wohl auch unfähigen) Mandanten eines Rechtsanwalts herumschlagen.

Schön wärs gewesen: 61 mal die Vollstreckungsgebühr

In einem WEG-Verfahren war ein Kostenfestsetzungsbeschluss gegen die Wohnungseigentümer über 1.168,92 Euro ergangen. Als die Eigentümergemeinschaft nicht zahlte, drohte der Prozessbevollmächtigte des Gegners in einem Schreiben an den Prozessbevollmächtigten der Eigentümer die Vollstreckung an. Es wurden nicht einmal die einzelnen Eigentümer aufgeführt, sondern „die Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft“ sowie die Hausverwaltungsgesellschaft wurden zur Zahlung aufgefordert.

Cash-Flow Management in der Anwaltskanzlei

Irgendwie wird das in den meisten Anwaltskanzleien schon gemacht, aber häufig ohne wirklichen Plan. Cash-Flow-Management bedeutet, dass man dafür sogt, dass Einnahmen so fließen, dass die vorhersehbaren Ausgaben abgedeckt sind. Ziel ist es, Lücken zwischen Zahlungseingängen und Zahlungsausgängen zu vermeiden.
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner