Kategorie: Allgemein

Die Dummheit kann man nicht von der Steuer absetzen

Ein Arbeitnehmer hatte auf der Fahrt zur Arbeit sein Fahrzeug versehentlich mit Benzin statt mit Diesel betankt. Die Reparatur kam teuer. 4.200 € musste der Arbeitnehmer an die Werkstatt zahlen. Diesen Betrag wollte der Mann nun als Werbungskosten geltend machen. Das Finanzamt spielte da nicht mit. Das Finanzgericht gab dem armen Mann Recht.

Es gilt die Unschuldsvermutung!

Aus familiären Gründen bin ich öfters einmal in Österreich. Es fällt beim Lesen von Zeitungen auf, dass bei Artikeln, in denen es um nicht rechtskräftig abgeschlossene Ermittlungs- oder Strafverfahren immer der Satz auftaucht: „Es gilt die Unschuldsvermutung.“

Machen Sie ihre Notizen handschriftlich!

Der amerikanische Blog „Lawyerist“ hat in einem Artikel über eine Forschung bericchtet. dass es besser ist, Notizen handschriftlich auf Papier zu fertigen. Die Psychologen Pam Mueller and Daniel Oppenheimer von der Princeton University bzw. University of California haben untersucht, wie effizient das Anfertigen von Notizen auf Papier der auf einem Laptop ist. Studenten wurde ein

Freie Mediatorenwahl

Die meisten Rechtsschutzversicherungen bieten derzeit bereits die Kostendeckung für Mediationsverfahren an, allerdings zum großen Teil mit Einschränkungen. Eine Übersicht finden Sie hier. Nunmehr hat sich das Landgericht Frankfurt am Main der Frage annehmen müssen, ob es zulässig ist, dass die Rechtsschutzversicherungen den Versicherten den Mediator vorschreiben. Geklagt hatte die Rechtsanwaltskammer Berlin.

Anwaltswerbung per Video?

In den USA ist es bereits ein Trend, dass Anwaltskanzleien per YouTube-Video für sich werben. Wie leider bei Juristen oft festzustellen, fehlt es an der notwendigen Kreativität. So ist ein virtueller Rundgang durch die Kanzlei per Video, in dem nicht einmal Menschen auftauchen, nicht gerade aufregend und überzeugend (allenfalls nährt ein solcher Film Berührungsängste, wenn

Zeitabrechnung ist schon schwierig

Das haben wohl auch die Gründer der amerikanischen Firma „The billable Hour Company„, ein Anwalts-Ehepaar gemeint. Sie vertreiben daher u.a. Uhren, deren Zifferblatt nicht wie üblich aufgeteilt ist. Stattdessen wird das Ziffernblatt von 0.1 bis zur vollen Stunde in Zehntel unterteilt, so dass man die Zeit gleich mit dem Stundensatz multiplizieren kann.
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