Blick über die Grenze: Möblierte Vermietung an Touristen in Paris

Blick über die Grenze: Möblierte Vermietung an Touristen in Paris

Offenbar nimmt die Wochen- oder Tageweise Vermietung von möbliertem Wohnraum in Paris in einem Maße zu, dass die stadt Paris die Eigentümer darauf hingewiesn hat, dass die Vermietung nur insoweit zulässig ist, als der Mieter dort seinen Hauptwohnsitz nimmt. Das setzt voraus, dass der Mietvertag mindestens für ein Jahr (oder 9 Monate bei einem Studenten) abgeschlossen wird. Bei Vermietung an touristen muss eine Nutzungsänderung vorgenommen werden, die genehmigt werden muss. Eine solche Genehmigung wird nach den angaben der Préfecture grundsätzlich vereigert.

Wenn ein Hausbesitzer sich nicht daran hält, muss er mit einer Strafe von 25.000 € rechnen. Die Stadt Paris hat ca. 20.000 touristische Vermietungen identifiziert.

Gefunden bei Maître Jean-BernardLunel auf der Blogosphère des avocats

Gerfried Braune

Assessor jur. & zertifizierter Mediator Ringstr, 49, 66130 Saarbrücken, Telefon +49 6893 986047 Fax +49 6893 986049, Mobil +49 151 40 77 6556

Kommentar verfassen

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner