Es geht auch anders
In der Saarbrücker Zeitung vom heutigen Tag war folgende Meldung veröffentlicht:
Da können wir doch die Beratungsanwälte sparen?
Wenn wir einen Anwaltsmediator beauftragen, dann brauchen wir doch keine Beratungsanwälte. Dies ist oft das Wunschdenken der Medianden. Ein Irrtum, der von dem einen oder anderen Anwaltsmediator nicht aufgeklärt wird. Tatsache ist aber, dass ein Mediator die Medianden nicht rechtlich beraten kann. Das verbietet ihm zum einen die mediatorische Neutralität als auch das Verbot der
Das wusste ich noch nicht…
…dass Mediation auch gegen Grippe hilft:
Das Fortbildungsprogramm für das erste Halbjahr 2019
Mediatoren, gleich ob zertifiziert oder nicht, sind verpflichtet, sich fortzubilden. Wir haben uns wieder Mühe gegeben, Ihnen ein vielfältiges Angebot an Fortbildungen zu bieten. Neu im Programm haben wir ein „Brunchinar“, ein Seminar zum Thema Marketing für Mediatorinnen und Mediatoren in kreativer Weise gekoppelt mit einem Sonntagsbrunch.
Der Beratungsanwalt in der Mediation
§ 2 Abs. 6 des Mediationsgesetzes verpflichtet den Mediator dazu, dafür zu sorgen, dass die Medianden die Abschlussvereinbarung in Kenntnis der Sachlage treffen und ihren Inhalt verstehen. Dies war bereits vor Erlass des Mediationsgesetzes einer der Grundsätze der Mediation, nämlich der Grundsatz der Informiertheit.