Autor: Gerfried Braune

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So geht es nicht, Frau Rechtsanwalts-Mediatorin!

In der neuen Zeitschrift für Konfliktmanagement bin ich auf das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 26.01.2017 (11 U 4/16) gestoßen. Es geht um die Haftung einer Anwaltsmediatorin. Ein scheidungswilliges Ehepaar wandte sich an die Anwaltsmediatorin, weil sie sich einvernehmlich und kostengünstig scheiden lassen wollten. Die Mediatorin schloss mit den Eheleuten einen Mediationsvertrag und forderte u.a. die

Sind die nur faul oder was?

Als saarländischer Blogger, der als Jurist auch gelegentlich einmal über Urteile der saarländischen Gerichte schreiben möchte, ist man relativ brotlos. Es sei denn, man spezialisiert sich auf Verwaltungsrecht. In der Rechtsprechungsdatenbank der Gerichte aus dem Saarland tauchen so gut wie nie Urteile der hiesigen Zivilgerichte auf. Im Jahre 2017 hat weder das Landgericht Saarbrücken noch

Phasen der Mediation im Bild: Phase 3: Die Konflikterhellung

Die Phase der Konflikterhellung ist die zentrale Phase der Mediation. Die/der Mediator/in führen die Medianden weg von den Positionen hin zu den dahinter stehenden Interessen. Die in dieser Phase herausgearbeiteten Interessen sind die Basis, um Lösungsvorschläge zu entwickeln. Der/dem Mediator/in sollte es bis dahin gelungen sein, das Vertrauen zwischen den Parteien insoweit (wieder-)herzustellen, dass Raum

Phase 2 der Mediaton: Mehr als Themensammlung

Oft wird die zweite Phase der Mediation als Themensammlung bezeichnet. Als ich meine Mediationsausbildung absolvierte (das ist immerhin schon mehr als 20 Jahre her), wurde diese Phase noch als Konfliktdarstellung gelehrt. Beide Bezeichnungen haben wohl ihre Berechtigung.
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