Schweigen ist Gold…
Gerichtsverfahren sind grundsätzlich öffentlich. Dadurch soll eine Geheimjustiz verhindert werden. Anders bei der Mediation. Die Mediation ist grundsätzlich vertraulich. Dies ist in § 1 MediationsG so festgelegt. Dies ist auch gerechtfertigt, da das Mediationsverfahren freiwillig ist, d.h. jeder der Medianden kann die Mediation jederzeit ohne Nennung von Gründen beenden. Die Gefahr, die durch eine Obrigkeitsstaatliche